Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft?

Begonnen von hansstramm, 14. Dezember 2022, 19:53:23

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hansstramm

Moin,
ich ziehe diese Woche noch mit meiner Mutter in eine Zweizimmerwohnung.
Da mir Obdahtlosigkeit droht und die Zeit knapp ist werde ich das JC erst nach dem Umzug informieren.
Da es sich um eine andere Region handelt muss ich erneut einen Hauptantrag stellen.

Meine Frage ist nun ob das dann eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft ist?
Meine Mama bekommt Witwenrente und noch bisschen was von JC.
Ich bekomme momentan nur Geld vom JC.

Ich hoffe es kann jemand helfen  :help:

Mfg

Yavanna



Yavanna

Dann seid ihr auf jeden Fall nur eine HG.
Da deine Mutter auch Geld vom Jobcenter bekommt, kann auch nichts mit Unterstützung ihrerseits an dich konstruiert werden.
Damit steht dir die Hälfte der KDU zu (wenn nur ihr zwei zusammen wohnt) und der Regelsatz für Alleinstehende, noch 449, ab Januar 502.

hansstramm

@Yavanna: Vielen Dank für die schnelle Antwort, ihr seid echt super hier :sehrgut:.
Was würde ich nur ohne euch machen..
Ich melde mich wieder, falls ich noch eine Frage habe  :smile:.

Timitrios

Auch wenn dies mit Deiner Frage nichts zu tun hat:
Vergiss das Ummelden im Rathaus/Einwohnermeldeamt ( je nach Bundesland unterschiedlich geregelt) nicht und selbst der Vermieter Deiner Mutter sollte darüber informiert werden (Verteilerschlüssel Nebenkosten etc.).
Ist die Wohnung für 2 Personen ausreichend? - Nicht das das JC dem Einzug nicht zustimmt, weil dann die Wohnung zu klein wäre.

Yavanna

Das Jobcenter hat über den Einzug nicht mitzureden. 
Ganz im Gegenteil könnte 2 getrennten BGs sogar eine größere Wohnung für 2x 1 Person zustehen. Wie bei einer Wohngemeinschaft.

Fettnäpfchen

Zitat von: Yavanna am 14. Dezember 2022, 20:56:56Dann seid ihr auf jeden Fall nur eine HG.
Ich gehe mal von einem Tipfehler aus den du hast es in Antwort 6 richtig bezeichnet:
Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 06:04:55Wie bei einer Wohngemeinschaft.

Nur so
nicht das am Schluss die Anlage HG ausgefüllt oder die falsche Anforderung danach als richtig empfunden wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Nein, war es nicht. Gemäß Jobcenter sind die beiden eine HG. Laut Definition ein Haushalt unter Verwandten,  die keine BG bilden. Gemeinsames Wirtschaften hin oder her. Unterstützung könnte theoretisch vermutet werden,  dem kann aber
1. Im HG Formular direkt widersprochen werden
2. Ist es durch den ALG II Bezug der Mutter rein praktisch unmöglich

Der Versuch, eine WG zu konstruieren ist hier sinnlos, da eben 2 getrennten BGs auch entsprechender Wohnraum zusteht.

Fettnäpfchen

Yavanna

Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05Nein, war es nicht. Gemäß Jobcenter sind die beiden eine HG. Laut Definition ein Haushalt unter Verwandten,  die keine BG bilden.
Oookaaayyy
Also eine JC Definition jetzt weiß ich wenigstens warum immer wieder mal die HG gefordert wird.....
obwohl die gesetzliche und BSG Definition doch eine andere ist.
ab >(25 LJ und) keine gemeinsames Wirtschaften und keine finanzielle Unterstützung.

MfG FN
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Quinky

Nein, sie bilden nicht automatisch eine HG, die Aussage von "Yavanna" ist falsch.
Sie bilden erst eine HG, wenn das Jobcenter bewiesen hat, das eine besteht. Das Jobcenter muss beweisen, das eine Wirtschaftsgemeinschaft besteht UND das Unterstützung tatsächlich gezahlt wird!
Ohne den Beweis, besteht keine HG! (Vermutung hin oder her, es kann auch vermutet werden, das jeder Millionär ist).
Ich würde mich auf jeden Fall gegen eine HG wehren!
Begründung:
In der augenblicklichen Situation ergeben sich keine finanzielle Unterschiede zu einer WG.
Das ändert sich jedoch SOFORT!, sofern eine der beiden Personen Einkommen oberhalb des § 9 Abs. 5 SGBII zur Verfügung hat. Da hier in dem Falle die HG bewiesen worden ist, darf dann das Jobcenter sofort nach Massgabe des § 9 Abs. 5 SGBII anrechnen!
Ist die HG nicht bewiesen, darf keine Anrechnung erfolgen.
Das ist der Unterschied.

Ernie

tsumo

was ist vom gesetz her denn vorteilhafter? BG oder HG?

Fettnäpfchen

tsumo

Zitat von: tsumo am 16. Dezember 2022, 16:31:39was ist vom gesetz her denn vorteilhafter? BG oder HG?
BG natürlich!

MfG FN

Edit
Zitat von: Quinky am 16. Dezember 2022, 16:14:45Da hier in dem Falle die HG bewiesen worden ist,
Quinky du hast ja Recht aber noch ist es nicht so weit da es erst noch um eine erneute Antragstellung geht.
Sollte das JC also eine HG Anlage verlangen hat er ja zwei Möglichkeiten.
Erstens das JC nerven und klarstellen das keine HG bestehen kann die Forderung also überflüssig ist und
zweitens dem Nachtrag von
Zitat von: Yavanna am 15. Dezember 2022, 15:51:05dem kann aber
1. Im HG Formular direkt widersprochen werden
folgen.

Ein schönes WE
FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Hier in diesem Fall wohl eher eine WG?

Jeder macht seins, jeder hat ein Zimmer mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad.

Yavanna

Und es ist völlig egal, weil die Mutter durch den eigenen Bezug eh nicht unterstützen kann... :wand: