Kennt sich hier zufällig jemand mit Wohngeld aus?

Begonnen von Kopfbahnhof, 28. Dezember 2022, 00:24:02

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Kopfbahnhof

Hatte gerade einen Anruf und bin etwas Überfragt.

Es geht um einen Singlehaushalt und Erstantrag auf Wohngeld ab Januar 2023

Antragseingang wurde vom Amt bestätigt, allerdings mit der Forderung den Mietvertrag und die BK Abrechnung noch einzureichen. 
Mit dem Satz der Mitwirkungspflicht (wusste gar nicht, dass es da auch so ist) und einer Frist bis 05.01.2023

Vom VM wurde eine Vermieterbescheinigung ausgefüllt (lag dem Antrag bei) mit allen aktuellen Daten.
Adresse, ab wann da wohnhaft, Lage der Wohnung, Nebengelass sowie die m² .
Dazu noch die Daten Höhe der Miete inkl. kalter BK und extra die Heizkosten.

Meiner Meinung nach alles was es zu diesem Antrag braucht.

Wozu dann noch der MV, wo die Zahlen eh schon Veraltet sind.
BK Abrechnung macht doch auch keinen Sinn oder?
Der Antrag soll doch erst ab Januar laufen.

Ist so was nicht auch doppelte Datenerhebung und somit rechtswidrig?

Hat hier zufällig jemand genauere Kenntnis dazu?

Hab es jetzt erst mal schnell rein gestellt und bin heute Nachmittag wieder online.

OLD-MAN

Na ja, Mitwirkungspflicht ist nicht gleich Mitwirkungspflicht, deshalb würde ich dieser Wortwahl keine besondere Bedeutung geben! Für viele scheint es ja ein Schimpftwort zu sein, aber ...!

Auch mit den Unterlagen .... na ja, wenn das Wohngeldamt den MV und NKA braucht, sollten sie doch einfach nachgereicht werden.

Ich mache mir auch keine Gedanken über mögliche doppelte Datenerhebung. Ich bevorzuge einen einfachen Weg und wenn die 5 x meinen MV einfordern, sende ich ihn auch 5 x (= 20 Seiten DiN A 4, hab´s im PC eingescannt und übermittelt wird via Email - Fertig!)

Es geht doch hierbei um Wohngeld (zusätzliche Entlastung) und da tue ich dann alles, um Wohngeld auch zu erhalten.

Yavanna

Das Wohngeld bezieht sich tatsächlich auf die Mitwirkungspflichten aus dem SGB I

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 28. Dezember 2022, 09:50:46wenn das Wohngeldamt den MV und NKA braucht, sollten sie doch einfach nachgereicht werden.
Das ist der Punkt, wozu brauchen die das??
Nachfragen beim Amt geht auch nicht, weil keiner da.

Frist bis 05.01.23 ist einfach mal Schikane!
Der Antragsteller ist 87 Jahre und bei Abgabe beim Bürgerservice, war auch alles in Ordnung.

Jetzt kamen gestern 2 Briefe einer mit Antrag Eingegangen, einer mit den Nachforderungen bis 05.01.23, warum 2 Briefe, weil es sch... Ämter sind.

Zitat von: OLD-MAN am 28. Dezember 2022, 09:50:46und da tue ich dann alles, um Wohngeld auch zu erhalten.
Kannst du ja machen, für mich ist es hier klare Schikane vom Amt!

Im Antrag wird die BK Abrechnung auch nirgendwo erwähnt bzw. gefordert.
Beim MV steht MV/Vermieterbescheinigung aber nicht und.
Wozu auch wenn alles dazu, in der aktuellen Vermieterbescheinigung steht.

So geht man mit Leuten in diesem Alter, einfach nicht um!
Laut dem Schreiben soll er den kompletten MV UND die BK Abrechnung Nachreichen.
Geht's bei denen noch?

Aber typisch Deutschland, damit manch einer doch darauf Verzichtet.
Auf etwas was einem von Gesetzes wegen zusteht!


horst

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Dezember 2022, 15:25:45Aber typisch Deutschland, damit manch einer doch darauf Verzichtet.
Das denke ich auch immer bei so manchen Anträgen von Behörden.Je ausgeklügelter, desto besser für die Statistik.

Kein Bittsteller

Zum Thema Wohngeld und unterschiedlichen Rechtskreisen:

Wer z.B. in einer BG wohnt in der der eine Partner unter das SGB II (ALG II ) fällt und der andere unter SGB XII (bei voller ERM-Rente) hat derjenige Anspruch auf Wohngeld mit der ERM-Rente.
Zumindest theoretisch lt. Auskunft der örtlichen Wohngeldstelle.

Das erstmal in Erfahrung zu bringen war schon Abenteuer genug.  :wand:
Man war halt irritiert mit den allgemeinen Auskünften das der SGB II von vornherein ausgeschlossen ist. Aber eben nicht der/die Partner(in)  :smile:

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 28. Dezember 2022, 09:50:46sollten sie doch einfach nachgereicht werden.
Mittlerweile wurde es auch gemacht, da Erstantrag ist der MV zwingend mit Abzugeben, danach nicht mehr.
Es gibt wohl sehr Abenteuerliche Vermieterbescheinigungen, auch "selbst gebastelte" darum ist es so.


Bei Abgabe ist dort ein Fehler passiert weil laut da, alles Notwendige dazu dabei war.
Bearbeitung war dafür super schnell, gerade mal 1 Tag als der MV per Mail hin gesendet wurde.