Mündliche Verlängerung des Arbeitsvertrages

Begonnen von Benny74, 19. April 2023, 13:20:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Benny74

Hallo,

wie bindend ist eine mündliche Zusage von mir, dass ich bereit bin den Vertrag zu verlängern?

Ich hatte heute morgen einen Termin mit meinem Arbeitgeber und weil vom Möbelhaus nichts mehr gekommen war, habe ich gesagt, dass ich damit einverstanden wäre, wenn der Vertrag verlängert wird und ich statt Lohnerhöhung einen Inflationsausgleich ab der Verlängerung von jeweils 150 Euro pro Monat bekomme.

Jetzt habe ich in den E-Mails die Nachricht bekommen, dass ich nächste Woche den Arbeitsvertrag vom Möbelhaus bekommen soll und wir den alten Vertrag auslaufen lassen. Ich beginne dann am 1. Juni.

Muss ich jetzt eine Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber einhalten oder bin ich durch das Gespräch keine Verpflichtung eingegangen? Einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht unterschrieben und plane das auch noch etwas zu verzögern bis ich weiß, ob das Möbelhaus zurückschreibt.

Ich befürchte, dass es das Betriebsklima stört, wenn ich kündige, darum wäre mir lieber öfter "zu vergessen" den neuen Vertrag zu unterschreiben.

LG Benny

Sheherazade

Zitat von: Benny74 am 19. April 2023, 13:20:28habe ich gesagt, dass ich damit einverstanden wäre, wenn der Vertrag verlängert wird und ich statt Lohnerhöhung einen Inflationsausgleich ab der Verlängerung von jeweils 150 Euro pro Monat bekomme.

Und, war dein AG einverstanden? Die Verlängerung eines befristeten AV bedarf der Schriftform. Solange du nichts unterschrieben hast bzw. von deinem AG bekommen hast, gilt das Arbeitsverhältnis am letzten im Vertrag genannten Tag als beendet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Benny74

Der Vorschlag kam von meinem Arbeitgeber. Ich wollte eigentlich 13 Euro Stundenlohn. Aber weil ich meistens unter 150 STunden im Monat arbeite, meinte er kommt es ungefähr auf das gleiche heraus oder wir haben auch noch einen Vorteil weil es Brutto gleich Netto ist. Ich vermuet er hat eher den Vorteil, aber wie auch immer. Schien mir in Ordnung, weil das Möbelhaus immer wieder das schriftliche verschoben hat, wusste ich auch nicht, ob das was wird.

Ich befürchte abgesehen davon, dass die Befristung mündlich unwirksam ist, könnte es auch so gelten. Scheint, die Googlesuche zu ergeben. Aber ich habe keine Ahnung.

putinow

Wenn ich das richtig deute mit der AG ist ein Möbelhaus, dann nehme ich an du bist Verkäufer. Wenn du jetzt 13€ Stundenlohn willst lacht sich dein AG immer noch krumm wieder einen Dummen gefunden zu haben den er ausbeuten kann.

Der durchnittliche Lohn als Verkäufer in deiner Branche beträgt zwischen 2400-2600€. Wenn ich zur Berechnung 2400€ Brutto nehme bei wie du sagst 150 Stunden im Monat komme ich auf einen Stundenlohn von 16€.

Ottokar

Wenn ich das richtig verstanden habe, soll der bestehende befristete AV nicht verlängert werden, sondern er soll auslaufen und es soll nahtlos eine neuer Av geschlossen werden und zwar schriftlich.
Zitat von: Benny74 am 19. April 2023, 13:20:28Jetzt habe ich in den E-Mails die Nachricht bekommen, dass ich nächste Woche den Arbeitsvertrag vom Möbelhaus bekommen soll und wir den alten Vertrag auslaufen lassen.
Ob der neue Vertrag die Schriftform erfordert (weil er auch befristet ist), kann dahinstehen, denn es besteht offenbar Einigkeit darüber, dass der Vertrag nur schriftlich geschlossen werden soll, somit kann er nicht bereits mündlich zustande gekommen sein.
Die Aussage
Zitat von: Benny74 am 19. April 2023, 13:20:28Ich hatte heute morgen einen Termin mit meinem Arbeitgeber und weil vom Möbelhaus nichts mehr gekommen war, habe ich gesagt, dass ich damit einverstanden wäre, wenn der Vertrag verlängert wird und ich statt Lohnerhöhung einen Inflationsausgleich ab der Verlängerung von jeweils 150 Euro pro Monat bekomme.
lässt hier auch keine Rückschüsse zu, weil wir nicht wissen, was der AG daraufhin sagte.

Zitat von: Benny74 am 19. April 2023, 13:20:28Muss ich jetzt eine Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber einhalten oder bin ich durch das Gespräch keine Verpflichtung eingegangen?
Diese Frage verstehe ich nicht ganz. Hast du noch ein anderes Jobangebot?
Da der aktuelle Arbeitsvertrag befristet ist, gibt es keine Kündigung und auch keine Kündigungsfrist, er endet einfach.
Sofern der neue AV auch befristet sein soll, kann dieser nicht mündlich zustande kommen.
Sofern der neue AV unbefristet sein soll, hängt es davon ab, was der AG im o.g. Gespräch sagte - und ob es dafür Zeugen gibt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Benny74

Es tut mir leid, dass ich gar nicht mehr online war.

Ich musste darüber nachdenken, was ich überhaupt will und ich habe noch mal das Arbeitsrecht-Telefon angerufen. Die Informationen dort haben mit Ottokar übereingestimmt, wodurch grundsätzlich meine ursprüngliche Frage beantwortet ist.

Ich verstehe trotzdem an den Beträgen von euch, was an meinem Beitrag unverständlich war. Ich muss dran arbeiten.

Ich versuche nochmal zu schreiben was passiert ist. Einerseits als Übung für mich oder andererseits wenn jemand Interesse daran hat.

Ich arbeite aktuell in einer Mischung aus Kiosk Bistro in der Nähe von einem Straßenbahn-Busbahnhof. Mein Chef hat vier oder fünf solcher Läden hier vertstreut. Angefangen habe ich im Hauptbahnhof, wo das Angebot insgesamt größer ist und auch mehr Kundschaft. Manchmal arbeite ich dort noch, wenn er Vertretung braucht. Das ist eine Halbtagsstelle.

Ich hatte nachdem Bewerbungsgespräch ein Vollzeit-Angebot im Möbelgeschäft bekommen. Die Aussage war, dass es am besten wäre, wenn ich morgen anfangen kann. Aber es hat sich lange hingezogen. Ich weiß nicht, was der Grund war oder ob es ein Missverständnis gab.

Ich habe dann den Termin mit dem Chef beim Kiosk so gelegt, dass er strategisch liegt, weil ich davon ausging, dass ich den Vertrag beim Möbelhaus unterschrieben habe am Termin und eine Frist einhalten kann vor offiziellen Ende vom Vertrag. Aber das Möbelhaus hat mich vertröstet. Darum habe ich das Gespräch mit dem Chef vom Kiosk ernsthaft geführt. Es war detailiert, aber wir haben auch nichts schriftlich gemacht.

Als das Gespräch vorbei war. Ein paar Tage oder Stunden später habe ich eine Mail vom Möbelhaus, dass der Vertrag ausgedruckt ist und mir zugeschickt wird und das der Einstieg so ist, dass ich wenn der Kiosk-Vertrag ausläuft anfangen kann.

Ab dem Moment war ich unsicher, ob das Gespräch mit meinem Chef beim Kiosk einen mündlichen Vertrag bedeutet. Was dadurch nicht der Fall ist, weil ich im alten Vertrag schriftlich festgehalten habe, dass es ein befristeter Vertrag war oder ist. Dadurch bedarf eine Verlängerung der Schriftform und es ist ausreichend plausibel, dass von beiden Seiten nicht die Absicht bestand einen unbefristeten Vertrag zu schließen. Es genügt völlig, wenn ich bei Antritt des letzten Arbeitstages erwähne, dass es mein letzter Tag ist.

Ich war am hadern, weil das Möbelhaus im Vertrag auch nur Mindestlohn reingeschrieben hat, aber ich habe hwutw/gestern meinen Urlaub für dringende Überstunden unterbrechen müssen. Darum ist meine Entscheidung jetzt fest. Ich gebe den Vertrag morgen unterschrieben der Post zurück und warte auf Rückmeldung.

Zwar wurde auch im Freundeskreis mir inzwischen erzählt, dass die Arbeitsbedingungen beim Möbelhaus auch nicht gut sind, aber ich kann es mir auch nicht schlechter vorstellen als im Kiosk.

LG Benny

Spring23

Zitat von: Benny74 am 02. Mai 2023, 03:19:57Zwar wurde auch im Freundeskreis mir inzwischen erzählt, dass die Arbeitsbedingungen beim Möbelhaus auch nicht gut sind, aber ich kann es mir auch nicht schlechter vorstellen als im Kiosk.
Wenn das Möbelhaus mindestens 10 Vollzeitkräfte hat, hat man bessere Rechte und Schutz vor Kündigung, nach der Probezeit. Ich vermute, dass das auf den Kiosk nicht zutrifft.

Ist es ein Haus einer Kette, kannst Du nach der Probezeit immer noch prüfen, ob Dir mehr als der Mindestlohn zusteht oder im Verlauf der Zeit, wenn es gut läuft, um eine Gehaltsanpassung verhandeln.

Übrigens bedarf die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages in der Tat der Schriftform- und m.W. immer noch der Begründung.
Lässt Dich der AG weiter ohne arbeiten, kann man prüfen, ob es damit ein unbefristeter Vertrag geworden ist.