Schulstarterpaket für August abgelehnt da Einschulung erst im September

Begonnen von mia1981, 20. Juni 2023, 19:12:33

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mia1981



Hallo,


ich hoffe ihr könnt mir helfen, wir befinden uns ganz normal im Bürgergeldbezug, genehmigt bis Juni 2024.

Meinem Sohn wurde ganz normal aus dem Bildungspaket im August 2023 einmalig 116 € sowie im Februar 2024 einmalig 58 € für die Schule genehmigt.

Meiner Tochter hingegen, die im September 2023 ( Schulanfang) in die Erste Klasse kommt wird das Schulstarterpaket nur im Februar 2024 in Höhe von 58 € genehmigt.

Als Begründung wurde mir über die Servicehotline gesagt, dass meine Tochter ja erst ab September in der Schule geht und nicht schon im August und deswegen keinen Anspruch darauf hat.
Bayerische Kinder können doch gar nichts dafür das bei uns die Schule erst im September anfängt und nicht im August und gerade die Kosten bei Einschulung sind eigentlich besonders hoch...da machen 58 € hinterher wenig Sinn vom Verständnis her  :nea:

Ist das denn so wirklich rechtens?

In einem Artikel auf Facebook von "gegen Hartz4" wurde gerade geschrieben dass der Anspruch einmalig im August (116€) und dann ein zweites mal im Februar (58€) besteht. Genau so verstehe ich es auch wenn ich den originalen Gesetzestext aus dem SGB2 §28,29 zu rate ziehe.... Auf der Internetseite der Arbeitsagentur steht es allerdings wieder genau anderherum.


Auf mein Schreiben über die Arbeitsamt Plattform zwecks Termin kam auch nach über 1 Woche keine schriftliche Rückmeldung, Emails kann man an unser Jobcenter nicht mehr schreiben und wenn man persönlich erscheint wird man von der Security abgewiesen. Ich kann doch nicht einen Widerspruch nach dem anderen schreiben wobei hier bei meinem letzten Widerspruch sich 5 Monate für die Bearbeitung Zeit gelassen wurde.....

Herzlichen Dank für Eure Hilfe

Mia

Tini911

Also ich reiche die schulbescheinigung immer ein, sobald ich sie habe und dann kommt die Nachzahlung, bin aber im Wohngeld Bezug

Soviel wie ich weiß, kann man den Antrag auch erst im September stellen bzw. wenn eine Schulbehörde vorliegt, das muss nicht zwingend vorher gemacht werden

mia1981

In meinem weiterbewilligungsbescheid wurde 1 Tochter automatisch übernommen. Für meinen Sohn und meine jüngere Tochter habe ich die Schulbescheinigung erbracht, dann wurde mein sohn ganz bewilligt aber für die kleine erst ab februar mit eben der Begründung dass sie im August KEINEN Anspruch hat da sie in diesem Monat noch nicht in der Schule ist sondern erst ab September. Nach dem Motto "Pech gehabt"

Wir waren bzw sind alle durchgehend im Leistungsbezug, an dem kann es also auch nicht liegen. Ich verstehe das ganze nicht wirklich und kann es null nachvollziehen  :scratch: