Heizkostennachzahlung

Begonnen von schnuki, 18. Juli 2023, 20:22:43

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schnuki

Hallo,

Erhalte Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach dem SGB XII vom Sozialamt.

habe bei der Stadtwerke gekündigt und dann eine Endabrechnung erhalten, und dies weißt eine Nachzahlung auf von 626 €. habe eine 2 Zimmer Wohnung mit 58 Qm für 1 Person, habe eine Nachtspeicherheizung.

und mein Verbrauch ist vom 01.01 - 31.05.2023 für HT: 317 KWH und NT: 3.364 KWH.
muss das Sozialamt eine Nachzahlung übernehmen? und wenn ja bis wieviel maximal ?

Greywolf08

Das kann dir wohl keiner hier beantworten. Sind bei den 626 € auch dein Haushaltsstrom dabei? Wenn ja, müsste der rausgerechnet werden.
Ansonsten reich die Abrechnung beim Sozi ein. Wieviel sie übernehmen werden sie dir dann mitteilen.

schnuki

Hallo,

ja ist Haushaltsstrom dabei, ca. 317 KWH. Habe die Rechnung von der Stadtwerke per E-Masil im Sozialamt eingereicht. wielange dürfen sie sich eigentlich zeit lassen für bearbeitung von Heizkostennachzahlung ?

Fettnäpfchen

schnuki

Zitat von: schnuki am 19. Juli 2023, 08:56:38wielange dürfen sie sich eigentlich zeit lassen für bearbeitung von Heizkostennachzahlung ?
Zeitgleich also in dem Monat in dem sie die Abrechnung erhalten haben. Ist da nicht anders als bei ALG 2.
Unterkunftskosten und Urteile
eines davon im Zitat aber da gibt es noch mehrere Urteile:
Zitat- Urteil vom 22.03.2010, Az. B 4 AS 62/09 R:
Heizkostennachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat.
(vgl. Urteile vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R und vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R)

MfG FN
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