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Tagesgeldkonten

Begonnen von NRWMaster, 15. August 2023, 11:36:17

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Unwissender

Schon! Aber wie ich ihn verstanden habe, ging es um den Bonus für die Eröffnung eines TG-Kontos!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Bedingungsloses_GE

Sogenannte (befristete) "Bonuszinsen" für Neukunden, wie es bei etlichen Banken zu sehen ist, werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt.

Sollte aber tatsächlich ein separater Bonus für die Neueröffnung eines Kontos gezahlt werden, würde der Freibetrag für Kapitalerträge dafür freilich nicht angewandt werden. Es blieben dann beim SGB 2 aber immer noch die Versicherungspauschale sowie die Bagatellfreigrenze (30/10 €/Monat). Leute im SGB 12 würden einen Bonus dagegen immer vollständig auf ihre Leistung angerechnet bekommen. (Diskriminierung).

orpheus

Zitat von: NRWMaster am 15. August 2023, 17:30:11VIele ausländische Banken haben das nicht. Sie müssten eine deutsche Zweigniederlassung haben da gibts auf jeden Fall nochmal ein Unterschied

Bei ausländischen Kapitalerträgen, also wenn weder Kapitalertragssteuer abgeführt wird noch ein Freistellungsauftrag erteilt werden kann, mußt du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben - egal wie hoch die Kapitalerträge sind.

Bedingungsloses_GE

#18
Wo steht das? Valide Quelle?

Bisher dachte ich immer, dass man in solchen Fällen keine ESt-Erklärung abzugeben braucht, wenn man ohnehin weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag  (10.908 € für 2023) bleibt und somit eh keine ESt bezahlen muss. Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen nach SGB 12 etc. bleiben dabei sogar komplett außen vor; sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die ausländischen Kapitalerträge aus mehr als 100 Staaten sind den dt. Steuerbehörden zudem bekannt.

orpheus

Ich meine, ich wäre damals bei der Konteneröffnung darauf hingewiesen worden, kann aber tatsächlich nichts mehr dazu finden. Von daher nehme ich das erstmal zurück.

NRWMaster

Zitat von: Bedingungsloses_GE am 18. August 2023, 11:19:02Sogenannte (befristete) "Bonuszinsen" für Neukunden, wie es bei etlichen Banken zu sehen ist, werden ebenfalls als Kapitalerträge behandelt.

Sollte aber tatsächlich ein separater Bonus für die Neueröffnung eines Kontos gezahlt werden, würde der Freibetrag für Kapitalerträge dafür freilich nicht angewandt werden. Es blieben dann beim SGB 2 aber immer noch die Versicherungspauschale sowie die Bagatellfreigrenze (30/10 €/Monat). Leute im SGB 12 würden einen Bonus dagegen immer vollständig auf ihre Leistung angerechnet bekommen. (Diskriminierung).

Ist die Bagatellgrenze nicht mittlerweile bei 50,00 EUR/Monat beim SGB II ?

§ 40 Abs. 1 SGB II

Bedingungsloses_GE

Dein erwähnter § bezieht sich auf etwas anderes.

Der Freibetrag für Kapitalerträge (100€ p. a.), die Bagatellfreigrenze (10€ p. M.) sowie die Versicherungspauschale (30€ p. M.) werden in der Bürgergeld-Verordnung geregelt.

NRWMaster

Die meisten TG Konten lassen sich ja per Freistellungsaufrag regeln

Nun gibt es aber auch Anbieter im Ausland wo kein Freistellungsauftrag möglich ist. Das heisst man muss selbständig eine Steuererklärung abgeben. Und da frage ich mich gerade ob da überhaupt eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt das heisst ein Abruf vom Jobcenter mit Zinserträgen anschlägt.