Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Kürzung und Wiedereinführung der 100 %

Begonnen von Torsten37, 02. Januar 2024, 19:22:14

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Xellos

Zum Glück ist alles über 30% verboten.

Ich finde ja, dass jetzt das Gericht zuschlagen sollte: 0%.
Sprich: Sanktionen VERBIETEN.

Fakt ist: lieber ehrlich arbeitsfaule Menschen, als Sklaven. Unter Zwang wird niemand 100% leisten. Das wissen auch die Arbeitgeber. Im Zweifelsfalle daher beim Bewerben einfach ehrlich sein: "Ich bewerbe mich, weils das Jobcenter befiehlt"

Wenn das JC dann Stunk macht fragen, wo steht, dass man die Wahrheit verschweigen muss.

Marco1982

Ist ja nix neues die Info.

§ 31a wird folgender Absatz 7 angefügt:
,,(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch in Höhe des Re-
gelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumut-
bare Arbeit aufzunehmen. Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und un-
mittelbar bestehen. Absatz 1 Satz 6, Absatz 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2 finden
Anwendung."


Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und das ist das Problem, das JC kann das gar nicht beweisen, oder gibt es Arbeitgeber wo dem JC das OK geben, bevor man sich Beworben hat?

Daher glaube ich am Ende wird halt bei jedem Stellenangebot mit Sanktion um 100% gedroht für 2 Monate.


In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Mög-
lichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines
Zeitraums von zwei Monaten. Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 sowie Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend
anzuwenden."


Danach darf eigentlich die Sanktion auch nicht 2 Monate dauer, der Arbeitgeber wird nicht 2 Monate auf den Bürgergeld empfänger warten, nach 1 Woche stellt der einen anderen ein, also ist die Stelle nicht mehr da und die 100% müssten sofort zurück genommen werden.

So will es auch das BVG Urteil 100% Stelle nicht mehr da, muss die 100% Sanktion sofort enden, kein Plan wie Heil da auf 2 Monate gekommen ist.
Hier werden die JC die 2 Monate nicht ohne Ärger zurücknehmen, würde ich jetzt schon meine Hand für ins feuer legen.


Melde und Maxßnahmen sind keine Arbeitsaufnahme daher MAX 30% wie jetzt.


Das wird viel Arbeit für die Gerichte werden, richtig Safe hört sich das nicht an, wenn man sich das BVG Urteil mal anschaut was 100% angeht.

Xellos

Genau wegen der Klagen sind 0% wahrscheinlich. Wenn nichts mehr gekürzt werden darf, zack Gerichte entlastet.

Wäre die CDU nur 0,0000000001 so christlich, wie man lügt, wäre sie für ein Sanktionsverbot.

Marco1982

@ Xellos

Wer sagt das nicht gekürzt werden darf keiner.

Das BVG sagt MAX 30 bei Melde und Fortbildungen und 100% sind möglich wenn du eine Stelle ablehnst wo du zu 100% eingestellt wirst und nicht mehr das JC braucht zb Aufstocken.

Nur wie die Ampel das jetzt machen will ist nicht Safe, wie eigentlich alles was die Ampel macht.

Bis das wieder zum BVG geht dauert Jahre dann gibts das Bürgergeld schon gar nicht mehr, dann gibts wieder was anders, weil dann Olaf und Co schon gar nicht mehr in der Regierung sind.

Torsten37

Was mich nur wundert ist das es ja ursprünglich hieß wer mehrfach Arbeit ablehnt bekommt für 2 Monate das Geld gestrichen.Jetzt kann das ja auch schon beim ersten Mal möglich sein.Bin ja Mal gespannt wie sich jetzt die Grünen verhalten.Die wollten ja 2021 in ihren Wahlprogramm eigentlich eine Sanktionsfreie Grundsicherung einführen.

Marco1982

Dachte ich auch zu erst weil immer gesagt wurde wer mehrfach Arbeit ablehnt.

Ja das stimmt leider, du brauchst nicht erst die 10,20 und 30%, die 100% ist wie eine eigene Sanktion die wohl nur für Arbeitsangebote genutz werden soll, wie auch immer da am ende läuft, ob nur die 100% gedroht bekommen die schon bekannt sind weil X Arbeiten nicht Beworben auf den JC, aber am ende wirds wohl jeden sofort Treffen können.


Die Grünen und SPD Linken regen sich ja jetzt auch auf, ist aber in meinen Augen nur um das Gesicht zu wahren, aber nehme ich ihnen nicht ab, wenn sie dafür stimmen dann sollen sie auch dazu stehen.