Frage zu einem Formular "Auskunftsersuchen nach §43"

Begonnen von Melissa0205, 26. Januar 2024, 18:37:18

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september23

#30
Zitat von: Melissa0205 am 03. Februar 2024, 12:08:26Kannst du mir folgen? Es geht schlicht um das Prinzip. Ich möchte einfach überhaupt nicht um diesen Punkt diskutieren müssen. Ich finde es frech und unverschämt, mir ein solches Schreiben zukommen zu lassen.

Die Dame sollte ihre Energie in wirlich wichtige Dinge stecken.
ja, kann ich, wie genannt sorry, wenn ich Deine Beunruhigung im ersten Beitrag missverstanden habe

P.S. andererseits kann man ( bei näherer Überlegung, zum Thema unverschämter Brief) nur raten, sich von einem Amtsbrief und der formalen Sprache dort, nicht persönlich angegriffen zu fühlen.
Wenigstens die Formulierung in Beitrag 14 von Ottokar sollte an die "Dame" rausgehen.

Melissa0205

Lieber Ottokar,
der Erstantrag und die Weiterbewilligungs/Folgeanträge sehen völlig anders aus.
Der Erstantrag war sehr lang und ausführlich.

Da ich immer noch nicht weiß, wie ich hier Bilder/pdfs anhängen kann, über Screenshot links
https://prnt.sc/kEWyant2Rlqq
https://prnt.sc/27cLHyn-7nS3
https://prnt.sc/HWZ6McUle6y6

So sehen die Folgeanträge aus. Der Erstantrag war weit umfangreicher und hatte auch die 100.000 Euro Frage mit drin.

Liebe Grüße
Melissa

Rotti

#32
Zitat von: september23 am 03. Februar 2024, 11:44:53Was nicht ginge wäre ein Chirurg oder Radiologe Vollzeit in eigener Praxis, der behauptet, keine 100 000 zu verdienen. Nur als Beispiel.
Melissa0205 hat aber keinen DR. oder Adelstitel im Namen vermute ich. Eine Anzeige von einem bösen Menschen, der anonym behauptet, die Leute schwimmen im Geld, wäre ja auch möglich, dass das Sozialamt da Forschungen anstellt.

Zitat von: Melissa0205 am 03. Februar 2024, 15:21:20So sehen die Folgeanträge aus. Der Erstantrag war weit umfangreicher und hatte auch die 100.000 Euro Frage mit drin
da hat ja jedes Sozialamt seine eigenen Formulare, die neuesten und am besten beschrieben lädt man sich von der DRV herunter.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/Antrag_auf_Grundsicherung_im_Alter_und_bei_EM.html
Antrag auf Grundsicherung
Welche Berufe werden von Ihren Eltern und (leiblichen oder adoptierten) Kindern ausgeübt?
Können Sie sich vorstellen, dass eine der genannten Personen ein jährliches Einkommen von oder über 100.000 Euro hat?
Falls ja, welche Person?
Bestehen Unterhaltsansprüche gegen geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten/Ehegattinnen oder Partner/innen einer Lebenspartnerschaft?

Melissa0205

Ja, ich weiß Rotti.

Ich habe Ottokar geantwortet, weil er meinte, die sähen gleich aus bzw. Erst -und Folgeantrag wären identisch.

Das sind sie in unserer Gegend nicht, aber als ich im Internet gesucht habe, habe ich Städte gefunden wo es so ist wie er sagt. Bei uns halt nicht.

Im Folgeantrag wurde nie wieder die 100.000 Euro Frage gestellt (hört sich an, wie bei "Wer wird Millionär" ^_^ )

Das jemand angeschwärzt hat, glaube ich jetzt eher weniger.

Hier in der Gegend weiß niemand, dass meine Eltern von der Grundsicherung im Alter leben.  Und selbst wenn, schätze ich die Leute hier im Umfeld nicht so ein.

Meine Eltern wurden von Anfang an sehr schlecht behandelt. Das wäre jetzt zu ausufernd wenn ich alle Details beschreiben würde, aber es ist schon sehr extrem und man fragt sich warum man sie so behandelt.

Somit tippe ich weiter auf "Mobbing" oder welches Wort dafür auch immer passend sein möge.


Rotti

Zitat von: Melissa0205 am 03. Februar 2024, 16:19:50Meine Eltern wurden von Anfang an sehr schlecht behandelt. Das wäre jetzt zu ausufernd wenn ich alle Details beschreiben würde, aber es ist schon sehr extrem und man fragt sich warum man sie so behandelt.
Das Problem ist, die wenigsten kennen sich mit den Gesetzen wirklich aus, der Antrag auf Grundsicherung hat 19 Seiten und wenn der klein gedruckt wo man kaum lesen kann, vielleicht auch noch 8-12 Seiten

Melissa0205

Ich habe alles gescannt und aufbewahrt.

Der Erstantrag hatte 10 Seiten.

Die Folgeanträge haben 3 Seiten und wie erwähnt, es wurde nie mehr nach Angehörigen gefragt.

Witzig ist, dass ich bisher 3 Anwälte für Sozialrecht kontaktiert habe, die alle 3 keinen Plan hatten.
Traumhaft  :no:

Jetzt warte ich auf Rückantwort von einem anderen, der sich angeblich speziell auf diesem Gebiet auskennt....


september23

Zitat von: Rotti am 03. Februar 2024, 16:07:03Melissa0205 hat aber keinen DR. oder Adelstitel im Namen vermute ich. Eine Anzeige von einem bösen Menschen, der anonym behauptet, die Leute schwimmen im Geld, wäre ja auch möglich, dass das Sozialamt da Forschungen anstellt.
Das war auch nur ein Beispiel dafür, dass man mit Nennung seines Jobs schon anzeigen könnte, so man wollte, dass man ein Einkommen hat, das nicht dazu reicht, dass man an die 100 000 kommt.

Jimmy Neutron

Beim hiesigen Sozialhilfeträger unterscheiden sich die Vordrucke ebenfalls, aber dies dürfte nicht die Regel sein. Beide Vordrucke sind aber datenschutzrechtlich bedenklich. Hier hat sich der Landesdatenschutzbeauftragte den Erstantrag vorgenommen und "einkassiert". Hier muss jetzt der Vordruck der deutschen Rentenversicherung verwendet werden. Für die Weitergewährung wird aber immer noch der andere Vordruck verwendet. Dem nimmt sicher Landesdatenschutzbeauftragte aktuell an. Selbst der war verwundert, dass nicht grundsätzlich bereits der Vordruck von der Rentenversicherung verwendet wird, da dieser auf Landesebene vorgesehen ist.

Durch deinen Upload ist mir aber noch mehr aufgefallen. Deine Eltern haben dem Leistungsträger eine  "Bankvollmacht" erteilt, die es dem Träger erlaubt "Überzahlungen" von der Bank zurückzufordern. Diese Erklärung würde ich widerrufen. Sie ermöglicht dem Träger, ohne ein Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren abzuwarten, zur Bank zu gehen und das Geld zurücküberweisen zu lassen.

Die Notwendigkeit eines Folgeantrags bei Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ist rechtlich umstritten. Ich kenne z.B. keinen Sozialhilfeträger der einen Folgeantrag erwartet. Der Träger deiner Eltern fordert einen Folgeantrag.

Beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger erwarten die Sachbearbeiter keinen Widerspruch. In erster Linie sind dort ältere Leute, denen es oft sogar peinlich ist, überhaupt auf die Leistungen angewiesen zu sein. Dann wird das Verwaltungsverfahren oft von den eigenen Kindern oder einem gesetzlichen Betreuer geführt. Beide machen, was erwartet wird. Gerade der Datenschutz spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Im SGB II kann man ein ähnliches Verhalten in Optionskommunen beobachten.

Der Entwurf von @Ottokar ist m.E. die einzig richtige Reaktion bezogen auf die Situation selber. Wenn du selbst etwas unternehmen willst, dann würde ich den Landesdatenschutzbeauftragten anschreiben und dort nicht nur über die Forderung der Daten beschweren, sondern auch den Vordruck selber hinterfragen lassen. Selbst die Abfrage des Schwerbehindertenausweises ist, ohne Bezug zum Mehrbedarf, m.E. nicht relevant. Auch die Abfrage der Pflegebedürftigkeit dürfte grundsätzlich nicht relevant sein. Insbesondere nicht, wenn eine Kranken-/Pflegeversicherung vorliegt. Zusätzlich wäre noch eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich.

Melissa0205

Lieber Jimmy,

genauso ist es. Es ist meinen Eltern peinlich und sie regen sich fürchterlich auf.
Aus Gründen der eventuellen Wiedererkennung möchte ich nicht ins Detail gehen, aber sie wurden von Anfang an, abwertend behandelt. Sogar ganz massiv und die aktuelle Sachbearbeiterin schießt den Vogel ab !

Ich weiß, dass Mobbing in diesem Zusammenhang vermutlich die falsche Wortwahl ist, aber mir fällt kein passender Begriff ein. Ich denke, du weißt durchaus was ich meine.

Meine Eltern haben mir eine Vollmacht erteilt. Und siehe da - auf einmal erhalte ich diese Post....
Ein Schelm wer Böses dabei denkt !

Ich habe bereits versucht zur Caritas Kontakt aufzunehmen um die Bescheide prüfen zu lassen, denn auch diese erscheinen mir inkorrekt (zu wenig Geld).

Da wurden wir auf eine Nachbarschaftshilfe verwiesen, das finden wir sinnfrei, denn in der Regel haben diese Leute nicht zwingend mehr Ahnung, nur mehr Erfahrungswerte.

Das mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ist eine gute Idee, denn meine Eltern müssen auch regelmässig ihre Kontoauszüge (3 Monate) abgeben. Das finde ich auch ominös, da im Netz zu finden ist, dass dies eigentlich nur für den Erstantrag relevant ist.

Ich werde Ottokars Schreiben etwas abgewandelt verwenden und hoffe, dass der Anwalt sich meldet.

Ich fände es prima, wenn jemand mit vollumfänglicher Fachkenntnis, der Dame entsprechend antwortet und eine Beschwerde einreicht.

Allerdings ist der ganze Laden dort ein Konglomerat von Ekelpaketen. Selbst der Amtleiter ist ein ...ihr wisst schon!

Meine Hoffnung ist, dass wenn gemerkt wird, dass sich jemand wehrt - ein Anwalt dahintersteht, dass sie sich dann vielleicht zusammenreißen, weil sie merken,dass es so nicht funktioniert.....




Ottokar

Zitat von: Melissa0205 am 03. Februar 2024, 16:19:50Ich habe Ottokar geantwortet, weil er meinte, die sähen gleich aus bzw. Erst -und Folgeantrag wären identisch.
Ich hatte geschrieben, dass das meist so ist, mit dem Hintergedanken, dass da nochmal genau hingesehen wird. Wenn dieses Sozialamt ein vereinfachtes Formular für eine erneute Antragstellung hat, ist das auch OK.
Das ändert jedoch nichts an dem, was ich dazu bereits in Beitrag #14 schrieb, vielmehr bestätigt es diesen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Melissa0205

Hallo liebes Forum,

bezüglich meines ursprünglichen Anliegens hat sich alles gut aufgelöst.
Danke nochmals, insbesondere an Ottokar.

Nun habe ich eine erneute Frage und wollte dazu nicht einen extra Thread eröffnen.
Ich habe schon ein wenig recherchiert, aber nichts gefunden was 1 zu 1 zu meiner Frage passt.

Meine Eltern leben zur Miete und 1x jährlich wird eine sogenannte Dividende ausgeschüttet, welche aus den Genossenschaftsanteilen resultiert (vergleichbar mit einer Kaution).

Dieser Betrag ist etwas um die 30 Euro.

Nun hat der Sachbearbeiter die Unterlagen hierzu gefordert (erstmalig!)

Warum möchte er die? Heißt es nicht, das sei nicht anzurechnen, weil es so ein niedriger jährlicher Betrag ist?

Kann mir hier jemand helfen - wie gesagt, es wird immer offensichtlicher, dass hier schikaniert wird.

Liebe Grüße

Ottokar

Deine Eltern erhalten Grundsicherung im Alter nach SGB XII, die Dividende ist dort als Einkommen aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.
Lt. § 43 Abs. 2 SGB XII ist Einkommen aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, soweit es 26 Euro im Kalenderjahr übersteigt.
D.h. der Betrag der Dividende, der 26€ übersteigt, wird bei der Grundsicherung mindernd berücksichtigt.
Wenn also bspw. die Dividende 35€ beträgt und im Juli ausgezahlt wird, werden davon (35€ - 26€) 9€ als Einkommen berücksichtigt und deine Eltern erhalten im Juli 9€ weniger Grundsicherung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Melissa0205

Vielen lieben Dank für deine Antwort.
Es ist für mich verwunderlich, dass dem jetzt nachgegangen wird und
die Jahre zuvor wurde das nicht erfragt/berücksichtigt.

Mir war ebenfalls nicht bewußt, dass eine Mietkaution zu Kapitalvermögen zählt.

Was hat es dann mit diesen angeblich freien 100 Euro jährlich auf sich und
dass man mtl. ca. 100 Euro dazuverdienen dürft (ohne Anrechnung).

Weißt du auch hierzu näheres?

Rotti

Zitat von: Melissa0205 am 22. August 2024, 10:30:56Es ist für mich verwunderlich, dass dem jetzt nachgegangen wird und die Jahre zuvor wurde das nicht erfragt/berücksichtigt.
diese Daten erfährt das JC/Sozialamt meistens durch die Abfrage beim Bundesamt der Finanzen. Das habe ich hier im Forum schon öfters gelesen das die Einkünfte erst später bei betroffenen nachgefragt werden von den Behörden.

Zitat von: Melissa0205 am 22. August 2024, 10:30:56Mir war ebenfalls nicht bewußt, dass eine Mietkaution zu Kapitalvermögen zählt
Mietkaution nicht das ist VM nur die Zinsen/Dividenden aus dem Mietkonten.




Sheherazade

Zitat von: Melissa0205 am 22. August 2024, 10:30:56Was hat es dann mit diesen angeblich freien 100 Euro jährlich auf sich und
dass man mtl. ca. 100 Euro dazuverdienen dürft (ohne Anrechnung).

Lies doch mal dazu die nachfolgend erwähnten §en des SGB12.
Zitat§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen
(1) Für den Einsatz des Einkommens sind die §§ 82 bis 84 und für den Einsatz des Vermögens die §§ 90 und 91 anzuwenden, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"