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Jobcenter will das ich mir eine neue Wohnung suche

Begonnen von Knauzika, 19. Februar 2024, 13:13:50

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Knauzika

Zitat von: Jimmy Neutron am 20. Februar 2024, 15:18:04Du kannst das Jobcenter noch schwärzen. Dabei auf den unteren Rand der Seite achten. Datum etc. sollte sichtbar sein um dir eine sichere Antwort geben zu können.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

So habe die Miete auch zensiert, ich liege 250 euro drüber was sie normal bezahlen würden.

Grüße

Fettnäpfchen

Knauzika

Zitat von: Knauzika am 19. Februar 2024, 20:33:35Hallo, dann nochmal hier die Frage statt per PM.
Zur Kostensenkungsaufforderung gehst du vor wie im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft unter
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung(weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
beschrieben ist. Eine mtl. Vorlage deiner Bemühungen wird ja verlangt und daran solltest du dich halten.
Gibt es keine angemessene Whg. o. du kannst die Kosten nicht anderweitig wie Untervermietung verringern muss normalerweise das JC die Kosten der Whg. weiter übernehmen.
Wenn es blöd läuft weil das JC anderer Meinung ist muss man halt den Rechtsweg einschalten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Knauzika

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 17:33:07Knauzika

Zitat von: Knauzika am 19. Februar 2024, 20:33:35Hallo, dann nochmal hier die Frage statt per PM.
Zur Kostensenkungsaufforderung gehst du vor wie im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft unter
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung(weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
beschrieben ist. Eine mtl. Vorlage deiner Bemühungen wird ja verlangt und daran solltest du dich halten.
Gibt es keine angemessene Whg. o. du kannst die Kosten nicht anderweitig wie Untervermietung verringern muss normalerweise das JC die Kosten der Whg. weiter übernehmen.
Wenn es blöd läuft weil das JC anderer Meinung ist muss man halt den Rechtsweg einschalten.

MfG FN




Hallo, Dankeschön, und wie sieht es mit dem Datum aus? also das sie mir diesen Brief erst Mitte Februar geschickt haben sollte dies alleine nicht schon einen Aufschub gewähren?

Grüße

Jimmy Neutron

Es ist immer noch offen, wie hoch die Differenz zur Angemessenheit ist.
Dann ist jetzt erkennbar, dass die Angemessenheit anhand eines schlüssigen Konzeptes ermittelt wird. Hast du hierzu irgendwas (z.B. Richtlinien etc.) auf der Seite deines JC gefunden? Damit man nicht nochmal nachfragen muss, wäre auch die Information über die Mietstufe deines Wohnortes hilfreich.

Infos dazu findest du z.B. hier: https://www.wohngeld.org/mietstufe/

@Fettnäpfchen
Meinst du, dass die monatliche Vorlage der Bemühungen verlangt werden kann?
Ich würde jetzt gegen Ende der Frist dem Jobcenter gegenüber meine Bemühungen mitteilen. Eine Mitwirkungspflicht in der Form sehe ich nicht. Weißt du da mehr?

Knauzika

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 18:05:27Es ist immer noch offen, wie hoch die Differenz zur Angemessenheit ist.
Dann ist jetzt erkennbar, dass die Angemessenheit anhand eines schlüssigen Konzeptes ermittelt wird. Hast du hierzu irgendwas (z.B. Richtlinien etc.) auf der Seite deines JC gefunden? Damit man nicht nochmal nachfragen muss, wäre auch die Information über die Mietstufe deines Wohnortes hilfreich.

Infos dazu findest du z.B. hier: https://www.wohngeld.org/mietstufe/

@Fettnäpfchen
Meinst du, dass die monatliche Vorlage der Bemühungen verlangt werden kann?
Ich würde jetzt gegen Ende der Frist dem Jobcenter gegenüber meine Bemühungen mitteilen. Eine Mitwirkungspflicht in der Form sehe ich nicht. Weißt du da mehr?

Hallo, Mietstufe 3 ist meine und laut Jobcenter bin ich knapp über 250 euro zu hoch mit meiner Bruottkaltmiete

Grüße

Fettnäpfchen

Jimmy Neutron

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 18:05:27Meinst du, dass die monatliche Vorlage der Bemühungen verlangt werden kann? Ich würde jetzt gegen Ende der Frist dem Jobcenter gegenüber meine Bemühungen mitteilen. Eine Mitwirkungspflicht in der Form sehe ich nicht. Weißt du da mehr?
Eher nicht aber wenn es schon im Brief steht kann einem der SB keinen Strick daraus drehen.
Wir hatten hier auch schon einen Fall das sich SB dadurch belästigt gefühlt hat.
Hilfreich  :weisnich: aber schaden kann es nicht
und ich habe es sogar aus dem KdU Ratgeber im Anhang >"Formblatt zur Wohnungssuche" <
und da ist das ausführlicher beschrieben. Überhaupt der einzige Grund warum ich den Link immer zum Ratgeber dazu setze weil mir früher aufgefallen ist das der Link sonst so gut wie keine Beachtung findet und dadurch der Ratgeber für diese Personen nur eine halbe Hilfe ist.
Zu deutsch denke ich für solche User gleich einen Schritt weiter, auch um mir Arbeit zu sparen.  :zwinker:

MfG FN

Zitat von: Knauzika am 21. Februar 2024, 18:10:43Hallo, Mietstufe 3 ist meine und laut Jobcenter bin ich knapp über 250 euro zu hoch mit meiner Bruottkaltmiete
Bei Berechnungen bin ich ja in der Regel raus aber was hier noch fehlt sind Angaben zu den HK denn da müssen mindestens die angemessenen qm bis zu der max. Grenze bezahlt werden.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Knauzika

Zitat von: Knauzika am 21. Februar 2024, 17:59:41Hallo, Dankeschön, und wie sieht es mit dem Datum aus? also das sie mir diesen Brief erst Mitte Februar geschickt haben sollte dies alleine nicht schon einen Aufschub gewähren? Grüße


Hallo, und lässt sich hierdurch auch ein kleiner Aufschub gewähren?

Grüße

Fettnäpfchen

Knauzika

Zitat von: Knauzika am 23. Februar 2024, 14:42:29Hallo, und lässt sich hierdurch auch ein kleiner Aufschub gewähren?
schwierig da ja gegen eine KSA kein Widerspruch eingelegt werden kann.
Vermutlich erst vor Gericht und selbst da gibt es keine Garantie denn im Gesetz selber steht ja bis zu sechs Monaten. Das kann also je nach Richter so o. so bewertet werden.

Mein Grundgedanke an meiner Aussage war wenn es sechs Monate sind dann gelten auch sechs Monate. Da wäre das Originalschreiben aussagekräftig gewesen daher siehe weiter unten...
und nach deinem Erstbeitrag kam die KSA ja gerade erst, sprich am 19.02.
Zitat von: Knauzika am 19. Februar 2024, 13:13:50Guten Tag, heute kam ein Brief und dort steht das ich mir eine kleinere Wohnung suchen soll, und das dieses auch Nachweise über meine Bemühungen sehen will. (Ab dem 01.01.2024 sind durch Sie Bemühungen zur Kostensenkung
aber genau weiß man es nicht denn das ist von Dir geschrieben und überflüssiger weise noch geixt also mit xxxxx unkenntlich gemacht.
Zitat von: Knauzika am 19. Februar 2024, 13:13:50dass längstens bis zum XX.XX.24 die bisherigen Kosten berücksichtigt werden können.)

MfG FN
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Jimmy Neutron

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 16:05:01aber genau weiß man es nicht denn das ist von Dir geschrieben und überflüssiger weise noch geixt also mit xxxxx unkenntlich gemacht.
Im Beitrag #15 ist das Schreiben mit Datum vom 14.02. Die Karenzzeit laut Schreiben ist vom 01.01.2024 bis 30.06.2024

Von der Logik her, würde ich jetzt sagen, dass die Karenzzeit eigentlich erst ab 01.03.2024 beginnen kann. Mit den Bemühungen würde ich aber dennoch bereits diesen Monat beginnen.

Bei monatlicher Mitteilung der Bemühungen würde ich aber ebenso monatlich fragen, ob denn die Ermittlung des JC ergeben hat, dass entsprechender Wohnraum überhaupt zur Verfügung steht.

Fettnäpfchen

Jimmy Neutron

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:33:26Bei monatlicher Mitteilung der Bemühungen würde ich aber ebenso monatlich fragen, ob denn die Ermittlung des JC ergeben hat, dass entsprechender Wohnraum überhaupt zur Verfügung steht.
Auf die Antwort wäre ich neugierig.  :grins:

Und du meintest sicherlich die Zeit der KSA denn die Karenzzeit ist ja zum Jahresende 2023 abgelaufen.

Dass das JC so eine KSA vordatiert ist im Forum neu und ob es das darf wage ich zu bezweifeln zumindest wenn es für sechs Monate gelten soll.
Da also die Erfahrungswerte fehlen und ich es nicht weiß wäre zu überlegen ob das jemand anderes weiß oder ob man Ottokar fragt, vllt weiß er genaueres was das angeht.
Logik und JC schließt sich ja gerne aus.

MfG FN
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