Anrechnung von Verhinderungspflege rückwirkende Zahlung?

Begonnen von einfach-Sie, 04. Mai 2024, 15:15:25

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einfach-Sie

Hallo,
meine Pflegefrau, also die die 2 x im Jahr zu mir kommt wg. Pflegegeldes, sagte mir, dass man 4 Jahre rückwirkend das nicht gebrauchte Verhinderungspflege bekommen kann.


Wurde das auf das SGB12, 4. Kapitel, angerechnet od. würde das als Vermägen zählen?

Wie ich in einem anderen Beitrag von mir angedings thabe, habe ich ein gesundheitl. Problem neu dazubekommen was mich vor riesigen Finanzprob stellt, da würde mir das Geld schon mal helfen...


Bimimaus5421

Nein ,auf Sgb 12 kapitel 4 wird es nicht angerechnet .
Aber das Pflegegeld und die Stdlohn die man der Ersatzperson bezahlt hat wird runtergerechnet damot man diese Gelder einsparen kann ...

Loni

Zitat von: einfach-Sie am 04. Mai 2024, 15:15:25Hallo,
meine Pflegefrau, also die die 2 x im Jahr zu mir kommt wg. Pflegegeldes, sagte mir, dass man 4 Jahre rückwirkend das nicht gebrauchte Verhinderungspflege bekommen kann.


Wurde das auf das SGB12, 4. Kapitel, angerechnet od. würde das als Vermägen zählen?

Wie ich in einem anderen Beitrag von mir angedings thabe, habe ich ein gesundheitl. Problem neu dazubekommen was mich vor riesigen Finanzprob stellt, da würde mir das Geld schon mal helfen...

Bimimaus5421

Zitat von: Loni am 19. Juli 2024, 13:27:37
Zitat von: einfach-Sie am 04. Mai 2024, 15:15:25Hallo,
meine Pflegefrau, also die die 2 x im Jahr zu mir kommt wg. Pflegegeldes, sagte mir, dass man 4 Jahre rückwirkend das nicht gebrauchte Verhinderungspflege bekommen kann.


Wurde das auf das SGB12, 4. Kapitel, angerechnet od. würde das als Vermägen zählen?

Wie ich in einem anderen Beitrag von mir angedings thabe, habe ich ein gesundheitl. Problem neu dazubekommen was mich vor riesigen Finanzprob stellt, da würde mir das Geld schon mal helfen...

Ja ,man kann dies 4 Jahre rückwirkend machen .
Das Pflegegeld wird dann gekürzt.
So war es bei meiner Mutter und die Klagen beim Gericht anhängig