Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Beim Weiterbewilligungsantrag ein Kreuz vergessen

Begonnen von Wasgeht1997, 06. August 2024, 13:12:36

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Wasgeht1997

Hallo alle zusammen

Ich habe folgendes Problem, ich habe gerade beim Jobcenter angerufen um zu schauen ob der Weiterbewilligungsantrag den ich per Mail verschickt habe denn auch dort angekommen ist.

Er ist zwar dort angekommen allerdings habe ich bei dem Antrag vergessen bei den Wohnkosten ein Kreuz zu machen und stattdessen geschrieben alles wie immer.

Die Dame am Telefon sagte mir das es sein kann dass der Antrag zurückkommt mit der Aufforderung dort ein Kreuz zu machen...nun ist es so das ich noch 2 Mails hinterhergeschickt habe vorhin, in denen steht das ich die Wohnkostenübernahme weiterhin brauche und wenn sich was an den Kosten ändert ich das eben mitteile, ich habe die  Mails als Antwortmails auf meine ursprüngliche Mail mit dem Weiterbewilligungsantrag verschickt.

Meine Frage ist, reicht das oder muss ich dann tatsächlich nochmal einen neuen Antrag ausfüllen?


turbulent

Zitat von: Wasgeht1997 am 06. August 2024, 13:12:36Meine Frage ist, reicht das oder muss ich dann tatsächlich nochmal einen neuen Antrag ausfüllen?
Auch wenn Dich die Antwort nicht zufrieden stellen wird: Das wirst Du erst mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheids feststellen.
Aber: Hand aufs Herz. Glaubst Du ernsthaft, jemand könnte denken, "Oh, Wasgeht1997 braucht keine KdU mehr, hat sich bestimmt was eigenes gekauft" und Dir die KdU im Vergleich zum Vor-Bewilligungszeitraum streichen? Am wahrscheinlichsten ist, dass der WBA in Deinem Sinne bewilligt wird. Möglicherweise wird eine Korinthenkackerin Dir aber auch den Antrag zurückschicken und die Bewilligung damit verzögern. Deshalb zurück zum Anfang: Das wirst Du erst mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheids feststellen.

Ich drücke Dir die Daumen für mitdenkende Bearbeitung!

Rotti

Zitat von: Wasgeht1997 am 06. August 2024, 13:12:36Meine Frage ist, reicht das oder muss ich dann tatsächlich nochmal einen neuen Antrag ausfüllen?
gleich eine Veränderungsmitteilung mit dem Mietvertrag und dem erhöhungsschreiben des VM hinterher dann müssen die das mit bearbeiten.
Auf deine eMails werden sie das sowieso nochmal fordern wollen wenn du Pech hast.

Wasgeht1997

Zitat von: Rotti am 11. August 2024, 14:49:39
Zitat von: Wasgeht1997 am 06. August 2024, 13:12:36Meine Frage ist, reicht das oder muss ich dann tatsächlich nochmal einen neuen Antrag ausfüllen?
gleich eine Veränderungsmitteilung mit dem Mietvertrag und dem erhöhungsschreiben des VM hinterher dann müssen die das mit bearbeiten.
Auf deine eMails werden sie das sowieso nochmal fordern wollen wenn du Pech hast.

Der Punkt ist, das Jobcenter übernimmt die Mietkosten doch ohnehin schon, dementsprechend hat sich ja nix verändert.

Fettnäpfchen

Wasgeht1997

Zitat von: Wasgeht1997 am 12. August 2024, 10:44:13Der Punkt ist, das Jobcenter übernimmt die Mietkosten doch ohnehin schon, dementsprechend hat sich ja nix verändert.
Natürlich hat sich was verändert:
Zitat von: Wasgeht1997 am 06. August 2024, 13:12:36habe ich bei dem Antrag vergessen bei den Wohnkosten ein Kreuz zu machen und stattdessen geschrieben alles wie immer.
da fehlt ein Kreuz damit das übernommen wird ohne rumgezicke.

Denn die werden das so nicht übernehmen. In dem Fall halten sie sich dann korrekterweise an bestehende Gesetze. Kann natürlich auch anders laufen......

Zitat von: Rotti am 11. August 2024, 14:49:39gleich eine Veränderungsmitteilung mit dem Mietvertrag und dem erhöhungsschreiben des VM hinterher dann müssen die das mit bearbeiten.
Damit haben die Mieterhöhung. Reicht aber auch nicht wenn das Kreuz fehlt.
Den MV brauchen sie aber nicht denn den haben die sicher schon.
Also im Prinzip die ALG 2 Anträge> Anlage KDU https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf oder den kompletten WBA nochmals hinschicken. Im Betreff dazuschreiben das es sich als Nachtrag zum WBA vom xx.xx.xxxx handelt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Rotti am 11. August 2024, 14:49:39
Zitat von: Wasgeht1997 am 06. August 2024, 13:12:36Meine Frage ist, reicht das oder muss ich dann tatsächlich nochmal einen neuen Antrag ausfüllen?
gleich eine Veränderungsmitteilung mit dem Mietvertrag und dem erhöhungsschreiben des VM hinterher dann müssen die das mit bearbeiten.
Auf deine eMails werden sie das sowieso nochmal fordern wollen wenn du Pech hast.
wenn sich nichts geändert hat wie der TE in seinen Antrag bekundet werden sie aber vielleicht trotzdem noch einen Nachweis fordern wenn die KDU nicht angekreuzt wurde und dem zuvorzukommen würde ich gleich die Unterlagen neu verschicken um alle bedenken auszuräumen und das der Bescheid auch schnell bearbeitet wird so ein Antrag ohne Kreuz in der Akte findet der SB auch nicht so gut.

Fettnäpfchen

Rotti

Zitat von: Rotti am 12. August 2024, 16:21:48so ein Antrag ohne Kreuz in der Akte findet der SB auch nicht so gut.
Wenn es überhaupt auffällt. Ähnliches hatte ich selber schon öfter.

Zitat von: Rotti am 12. August 2024, 16:21:48würde ich gleich die Unterlagen neu verschicken
da es ein WBA ist haben die den MV schon vorliegen gehabt falls du den mit Unterlagen meinst. Evtl. sogar das Mieterhöhungschreiben. Also reicht es das Kreuz nachzureichen.

Aber egal das sind Kleinigkeiten und der TE kann selber entscheiden was er mit den Infos anfängt und was er umsetzt.
Mehr gibt es da nicht zu sagen. Wir drehen uns eh schon im Kreis.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.