Kapitalerträge - wie geht das

Begonnen von Almamder, 11. September 2024, 12:48:53

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Almamder

Hallo,

ich besitze ein Tagesgeldkonto mit vierteljährlicher Auszahlung der Zinsen, das sollten ca. 300€ brutto sein.
Wie muss ich das melden? muss ich die Zinsen welche ich monatliche erziele berechnen und melden, oder muss ich das erst dann melden, wenn die Zinsen auf meinem Konto abzgl. der Steuern gutgeschrieben wurden?
angenommen es werden ca. 250€ alle 3 Monate gutgeschrieben, werden einmal 100€ abgezogen welche man im Jahr frei hat (100€ pro Kopf oder pro Bedarfsgemeinschaft?). alles was dann über die 100€ geht wird ja der Leistung angerechnet.
Wie wird das dann berechnet? einfach den Bezug abzüglich dem was an Kapitalertrag über die 100€ pro Jahr hinausgeht? Oder wird der Ertrag (Netto) als Einkommen behandelt welchem dann noch erst irgendwelche Freibeträge abgezogen werden können?

Generell, werden Kapitalerträge nur dann herangezogen wenn eine Zinsgutschrift auf das Konto stattfindet? Wie ist das wenn das Geld z.b. auf einem Festgeldkonto liegt, welches den Ertrag möglicherweise erst nach dem Bürgergeldbezug ausschüttet?

Grüße Almander

Ottokar

Zinsen müssen, wie jedes Einkommen, bei Gutschrift auf dem Konto gemeldet werden.
Einnahmen aus Kapitalvermögen werden als sonstiges Einkommen angerechnet, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-Verordnung).
D.h. von der ersten 300€-Zinsgutschrift im Kalenderjahr werden 200€ als Einkommen berücksichtigt, davon werden dann nochmal 30€ Freibetrag abgezogen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-Verordnung), womit 170€ mindernd beim Bürgergeld berücksichtigt werden.
Von den weiteren 300€-Zinsgutschriften werden nur die 30€ Freibetrag abgezogen, womit 270€ mindernd beim Bürgergeld berücksichtigt werden.
Die 30€ Freibetrag werden allerdings nur einmal monatlich abgezogen, egal wie viele Einkommensgutschriften man hat.

Wenn du ein Vermögen hast, das im Jahr 1.200 Euro Zinsen (bei 3,5% ca. 35.000€ Guthaben) abwirft, hast du als Alleinstehender spätestens nach dem ersten Jahr definitiv keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, denn ab da beträgt der Vermögensfreibetrag nur noch 15.000€.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Almamder

Ok, wir sind 4 Pers. im Haushalt, dh. da wäre dann der Freibetrag mit dem Vermögen vereinbar.
Wie würde es sich verhalten, wenn man die Zinsen seines Vermögens erst nach dem Ende des ALG2 Bezugs erhält? Muss man dass dann im Nachhinein melden und dann den Teil angeben welche auf die "Zinsszeit" während des Bezugs gefallen ist? oder wird strikt nur das herangenommen was während des Bezugszeiutraums verwendbar auf meinem Konto eingeht.

Noch ein anderes Thema um da nicht extra einen Thread aufmachen zu müssen:

Wenn ich bei Ebay ein z.B. Handy Verkaufe (Alltagsgegenstände) ist das ja eine Vermögensumwandlung, welche ich angebe, die dann aber nicht angerechnet wird.
Hätte man diese Gegenstände beim ALG2 Antrag angeben müssen? Da wurde ja nur nach Bankkonten, Schmuck und Wertsachen gefragt.
Muss man wenn man bei Ebay etwas verkauft die ursprüngliche Kaufrechnung einreichen?
Ich habe z.b. ein Handy verkauft, welches ich 2 Jahre vor ALG2 Bezug beginn gekauft hatte, eine Kaufrechnung von damals habe ich nicht mehr. Stellt das ein Problem dar?

Sheherazade

Zitat von: Almamder am 11. September 2024, 14:33:23Ich habe z.b. ein Handy verkauft, welches ich 2 Jahre vor ALG2 Bezug beginn gekauft hatte, eine Kaufrechnung von damals habe ich nicht mehr. Stellt das ein Problem dar?


Nein, ganz sicher nicht. Fragen kommen nur auf, wenn du auf einmal mehrere, ggf. sogar hochwertige, Smartphones ohne Herkunftsnachweis verkaufen würdest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Almamder am 11. September 2024, 14:33:23Wie würde es sich verhalten, wenn man die Zinsen seines Vermögens erst nach dem Ende des ALG2 Bezugs erhält?
Wenn während des Bürgergeldbezuges keine Zinsen zufließen, dürfen auch keine angerechnet werden.
Für Zeiten ohne Bürgergeldbewilligung besteht keine Mitteilungs- oder Mitwirkungsfrist.

Zitat von: Almamder am 11. September 2024, 14:33:23Wenn ich bei Ebay ein z.B. Handy Verkaufe (Alltagsgegenstände) ist das ja eine Vermögensumwandlung, welche ich angebe, die dann aber nicht angerechnet wird.
Korrekt

Zitat von: Almamder am 11. September 2024, 14:33:23Hätte man diese Gegenstände beim ALG2 Antrag angeben müssen?
nein

Zitat von: Almamder am 11. September 2024, 14:33:23Muss man wenn man bei Ebay etwas verkauft die ursprüngliche Kaufrechnung einreichen?
Man muss zumindest glaubhaft machen, dass man keinen Gewinn erzielt hat.
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