Frage zum Thema Gesundheit Stabilisierung? Kooperation Plan

Begonnen von Andree, 28. September 2024, 18:31:23

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Andree

Guten Abend,

Ich habe vor 6 Wochen nach Aufforderung vom JobCenter einen Brief bekommen ( war abgesprochen) um die Ärtzte von der Schweigepflicht zu entbinden , weil ich sehr oft krank bzw. Behandlungen habe um zu sehen wie es wirklich aussieht.

Es ist bereits die 2te Begutachtung, in der ersten 3-6 std arbeitsfähig laut Amstarzt vor 3 Jahren war diese per Brief.

Nun kam ein Kooperation Plan :

Mein Ziel ist:

 Stabilisierung für den allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen des beschäftigungsori- entierten Fallmanagement.
Zunächst möchte ich Folgendes erreichen:
Gesundheitssituation stabilisieren

Meine nächsten Schritte sind:
Ich nehme an weiteren Integrationsgesprächen im Fallmanagement teil und wirke bei der Entwicklung und Umsetzung meiner Integrationsstrategie mit. (26.03.2025)


Mein Jobcenter unterstützt mich durch die Einschaltung des Fallmanagements zur Entwicklung und Umsetzung einer individuellen Integrationsstrategie. (26.03.2025)

Daraus werde ich nicht schlau, da der Medizinische Dienst auch kein Ergebnis von der Beurteilung geschickt hat obwohl es ja um mich geht.


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....

Danke


Ichigo

Hi.

Mein Kooperationsplan sieht ähnlich aus, auch mit dem Hauptaugenmerk darauf gesetzt, den Gesundheitszustand zu stabilisieren und im "schlimmsten" Falle mit Hilfe eines Amtsarztes abzuklären, wie es für mich weitergeht. Allerdings habe ich das bereits schon drei Mal durch und kann dir daher sagen, dass die von sich aus nicht sonderlich viel tun werden. Du musst von dir aus bei deinem Sachbearbeiter ansprechen, welches Ziel du genau erreichen willst.

Heißt im Klartext: Der medizinische Dienst wird dir auch nichts zukommen lassen.
Mir hat man das so erklärt gehabt, dass man das Jobcenter/die Agentur für Arbeit bei der man die Begutachtung hatte anschreiben muss oder mit ihnen telefoniert und sie darum bittet, dir einen Nachweis über die Begutachtung inklusive Stellungnahme vom Amtsarzt zuschicken zu lassen. Dein Sachbearbeiter hat eine Kopie zugeschickt bekommen aber diese können sie dir nicht aushändigen. Zumindest wurde mir das so bei meinem Jobcenter erklärt. Vielleicht ist es in anderen Bundesländern anders, das weiß ich leider nicht.

Wenn du das Gutachten dann bekommen hast liest du dir in Ruhe alles durch und schaust, ob du selber mit den Beurteilungen darin leben kannst. Falls nicht kannst du der Beurteilung auch widersprechen und eine neue Begutachtung anfordern. Aber die wird in den meisten Fällen kein anderes Ergebnis ausspucken, da die ja alle sozusagen unter einer Decke stecken und einen in diesen Teufelskreis behalten wollen (Arbeitssuche --> meist kein Erfolg --> Abschieben in Maßnahmen wodurch sie Pauschalen einkassieren --> Beendigung der Maßnahme --> alles geht von vorn los).

Am sinnvollsten ist es wenn du selber einen Arzt oder Spezialisten für deine gesundheitliche Situation hast welcher dir alles bescheinigen kann was du hast, also auch ein Gutachten für dich erstellt. Wenn du eines bekommen hast gehst du damit zu deinem Jobcenter und die sollen davon eine Kopie machen und dann sollte man im Normalfall mit seinem Sachbearbeiter ein Gespräch führen wie es dann weitergeht. Oft ist es dann so, dass je nach Gesundheitszustand entweder eine Reha angestrebt wird oder man in eine Arbeitserprobung gesteckt wird um herauszufinden wie viele Stunden pro Tag man belastbar ist. Und darauf baut man dann weitere Termine auf.

Fettnäpfchen

Andree

Zitat von: Andree am 28. September 2024, 18:31:23Daraus werde ich nicht schlau, da der Medizinische Dienst auch kein Ergebnis von der Beurteilung geschickt hat obwohl es ja um mich geht.
Zu deinem Teil A und B lies mal unten nach.

Und was den KOOP angeht am besten auch, ab Seite 25, vllt. beantwortet das deine Frage.
Ansonsten musst du die Frage verständlicher stellen da zumindest ich nicht erkenne um was es dir genau geht.

Ichigo

Zitat von: Ichigo am 28. September 2024, 22:16:32dass man das Jobcenter/die Agentur für Arbeit bei der man die Begutachtung hatte anschreiben muss oder mit ihnen telefoniert und sie darum bittet, dir einen Nachweis über die Begutachtung inklusive Stellungnahme vom Amtsarzt zuschicken zu lassen. Dein Sachbearbeiter hat eine Kopie zugeschickt bekommen aber diese können sie dir nicht aushändigen. Zumindest wurde mir das so bei meinem Jobcenter erklärt. Vielleicht ist es in anderen Bundesländern anders, das weiß ich leider nicht.
Dann handelt dein JC Rechtswidrig denn das Teil B welches das JC bekommt muss es in Kopie/Original an dich weiterreichen.
Wenn du auch das Teil A haben willst trifft obere Erklärung zu den das JC hat kein Anrecht diese Stellungsnahme zu bekommen da Diagnosen enthalten sind/sein können. Egal wie das JC darf nur die sozialmedizinische Stellungsnahme erhalten.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andree

Guten Morgen,

Ja ein Koop ist doch nur dann gültig wenn beide Seiten unterschreiben oder, ich frage deshalb weil ich ihn Online bekommen habe.

Dann werde ich meinem Fallmanager sagen das ich über das Ergebnis des MD eine Kopie haben möchte.

@Ichigo

Was machst du denn momentan und wieviel Std. Pro Woche wurden dir zugesprochen?

Gruß


Fettnäpfchen

Andree

Zitat von: Andree am 30. September 2024, 00:58:21Ja ein Koop ist doch nur dann gültig wenn beide Seiten unterschreiben oder, ich frage deshalb weil ich ihn Online bekommen habe.
Nein.
Da ist überhaupt keine Unterschrift angedacht/vorgesehen und vllt. solltest du einfach mal nachlesen.

MfG FN
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