Neue Vermieterin.

Begonnen von Andre, 02. Oktober 2024, 01:27:06

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turbulent

Ich an Deiner Stelle würde das nochmal checken lassen. Von Leuten, die Du siehst. Natürlich gehe ich auch davon aus, dass vieles von dem hier Geschriebenen richtig ist. Aber in Deiner jetzigen Position solltest Du Dich nicht nur darauf verlassen, dass Anonyme, von denen Du nichts weißt, Recht haben, es steht viel auf dem Spiel.

Andre

Darf man nicht wegen eigenbedarf kündigen wenn das Haus Abgerissen wird?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37Darf man nicht wegen eigenbedarf kündigen wenn das Haus Abgerissen wird?
Nein, was soll dann der Eigenbedarf sein, wenn die Hütte weg soll?
Alternativ ist aber eine Verwertungskündigung möglich.

Bei deiner Problematik hilft nur kompetente Hilfe zu suchen.
Niemand weiß hier, wie genau bei dir bisher alles abgelaufen ist.

Oktavius

Zitat von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37Darf man nicht wegen eigenbedarf kündigen wenn das Haus Abgerissen wird?
nö, aber bei
Zitat von: Andre am 09. Oktober 2024, 22:19:37Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.
lieferst Du einen anderen Grund frei Haus. Die Kündigungsfrist dauert halt nochmals ein paar Monate, die Zeit gewinnt man vielleicht

Andre

Ich habe mich mit der Vermieterin unterhalten und nachgefragt wo den meine Kaution zugriffssicher angelegt ist.

Sie schaute mich verwundert an und fragte: Was für eine kaution?
Ich habe ihr gesagt das der Vorige Vermieter diese mit dem Verkauf des Hauses zu überweisen hat.

Sie sagte mir das sie sich darüm kümmert.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ronald BW

Darum macht man selber ein Kautionskonto
und gewährt dem Vermieter zugriff