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Melden einer WG im Eigentum

Begonnen von else, 21. Oktober 2024, 12:10:48

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else

Hallo!  :yes:

Ich habe nach langem Recherchieren immer noch keine eindeutige Antwort auf mein spezielles Problem gefunden :(

Zur Situation:
Ich beziehe Bürgergeld und wohne in einem Haus, welches aus 2 Bereichen besteht, die eigenständige Wohnungen darstellen (eigenges Bad,Küche etc.). Dort beziehe ich den oberen Bereich und meine Oma den unteren Bereich. Heißt wir teilen uns lediglich Neben- und Heizkosten. Auf dem Papier bin ich auch zu hohen Anteilen Eigentümer am Haus. Das hat das Amt denke ich korrekt verstanden.

Das Problem:
Nun jedoch zieht noch eine Person in meinen Bereich und wir leben hier quasi als Wohngemeinschaft. Heißt wir teilen uns die Nutzung meines Bads und meiner Küche aber jeder hat sein eigenes Zimmer. Wir sind weder ein Paar, noch verwandt.

Dies habe ich versucht dem Amt zu melden und die wollten direkt trotzdem, dass ich die Anlage zur Haushaltsgemeinschaft ausfülle. Was ja bedeuten würde, dass wir gemeinsam wirtschaften und wir verwandt sind etc...was ja nicht der Fall ist. Dann habe ich mit Zitaten vom offiziellen Lexikon der Arbeitsagentur beweisen wollen, wir keine KEINE Haushaltsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft sind und wie ich das melde bzw was ich nachweisen muss.

Daraufhin habe ich wieder - diesmal kein Forumlar sondern eine selbst geschrieben Mitteilung - erhalten, dass ich in der Anlage "Haushaltsgemeinschaft" einfach den 3. Punkt "Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis/zu der Schwägerschaft" nicht ausfüllen brauch, jedoch den Rest. Außerdem bei der Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) den Namen der Person, aber nichts anderes ? oO In der Mitteillung stand auch "Anlage KDU ist nicht notwendig da die Aufwendung für Unterkunft durch 3 geteilt werden"...das wäre ja zumindest korrekt.

Nun fühlt es sich wieder so an, als würden sie alles versuchen, um mir möglichst wenig Geld zu zahlen und daher darauf pochen, dass es eine Haushaltsgemeinschaft ist und ich ZWINGEND dieses blöde Formular ausfüllen soll. Ich musste in der Vergangenheit schon mehrfach nach einer Veränderungsmitteilung Dinge klarstellen und weniger Sachen ausfüllen als verlangt, sonst würde ich jetzt z.B. eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner o.g. Großmutter bilden...Das fühlt sich wieder so nach "Dummfang" an...

Ich habe z.B. gelesen, dass es evtl. reicht wenn ich einen Untermietvertrag selbst ausstelle für die neu zugezogene Person. Grade, da ich quasi der Vermieter/Eigentümer bin.

Oder - in der Definition von Wohngemeinschaft steht - "Es reicht aus, wenn sie in der Anlage KDU den Mietanteil der weiteren Bewohnerinnen und Bewohner nennen oder die Untermietzahlung in der Anlage EK angeben". Vielleicht reicht auch das ?


Hat hier jemand Erfahrung oder Wissen, wie ich die neue WG hier am besten melde und was ich dafür schicken muss ?

Liebe Grüße

Sheherazade

Logischerweise solltest du einen Mietvertrag mit der Person haben, die in dein Eigentum einzieht. Diese Mieteinnahmen mindern immerhin deine Kosten der Unterkunft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oktavius

So behandeln, wie wenn man jemand Fremdes einziehen lässt: Ein Vertrag muss her.
Untermieter nicht, denn ein Eigentümer vermietet nicht unter, nur ein Hauptmieter.

Die Miete mindert wie genannt den eigenen Bedarf- selbstverständlich darf der ,,WG-Bewohner" nicht nur Nebenkosten zahlen.

Und Glück gehabt, dass keiner bislang nachfragt, wie hoch der eigene ,,hohe" Eigentumsanteil ist und die Oma offenbar mit dem Teil Nebenkosten davon kommt.

else

Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 13:26:59So behandeln, wie wenn man jemand Fremdes einziehen lässt: Ein Vertrag muss her.
Untermieter nicht, denn ein Eigentümer vermietet nicht unter, nur ein Hauptmieter.
Klingt logisch, hast du eine Ahnung wie man diesen Vertrag nennt wenn es kein Untermietvertrag ist ? Einfach "Mietvertrag" ?

Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 13:26:59Die Miete mindert wie genannt den eigenen Bedarf- selbstverständlich darf der ,,WG-Bewohner" nicht nur Nebenkosten zahlen.
Ne ne Nebenkosten UND Heizkosten :)

Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 13:26:59Und Glück gehabt, dass keiner bislang nachfragt, wie hoch der eigene ,,hohe" Eigentumsanteil ist und die Oma offenbar mit dem Teil Nebenkosten davon kommt.
Die genauen Anteile hatte ich beim Erstantrag tatsächlich mit hingeschickt.

Sheherazade

Hm, ihr seid kein Paar und auch nicht miteinander verwandt. Lässt man da fremde Menschen nur gegen Bezahlung der Betriebskosten (ja, da zählen auch die Heizkosten dazu) in seiner Wohnung leben? Ein Mietvertrag beinhaltet in der Regel eine Kaltmiete, kalte (und ggf. warme) Betriebskosten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

else

Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 13:50:18Einfach "Mietvertrag" ?
als Beispiel, da natürlich der MV:
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt

Zitat von: Sheherazade am 21. Oktober 2024, 13:59:18Lässt man da fremde Menschen nur gegen Bezahlung der Betriebskosten (ja, da zählen auch die Heizkosten dazu) in seiner Wohnung leben?
:ok:
ansonsten wird es gleich eine VuE da du ohne Miete unterstützt!
Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 12:10:48dass ich in der Anlage "Haushaltsgemeinschaft" einfach den 3. Punkt "Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis/zu der Schwägerschaft" nicht ausfüllen brauch, jedoch den Rest. Außerdem bei der Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) den Namen der Person, aber nichts anderes ?
Du hast also beides von den Koryphäen bekommen?

Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 12:10:48oO In der Mitteillung stand auch "Anlage KDU ist nicht notwendig da die Aufwendung für Unterkunft durch 3 geteilt werden"...das wäre ja zumindest korrekt.
Nein auch das ist nicht korrekt.
Die Kosten die der MV angibt sind die Kosten die zählen.
Und du bekommst ja als Miteigentümer keine Mietkosten sondern was du zum Erhalt der Unterkunft an Kosten nachweisen kannst. Da würdest du ja sauber draufzahlen, okay Verdienst hast du auch keinen da die Miete angerechnet wird.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.
gilt logischerweise auch bei einem MV.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

else

Danke erstmal für deine lange ausführliche Antwort !

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Oktober 2024, 17:51:33
Zitat von: Sheherazade am 21. Oktober 2024, 13:59:18Lässt man da fremde Menschen nur gegen Bezahlung der Betriebskosten (ja, da zählen auch die Heizkosten dazu) in seiner Wohnung leben?
:ok:
ansonsten wird es gleich eine VuE da du ohne Miete unterstützt!
Soll das heißen wenn ich kein extra Geld verlange als die Betriebskosten inklusive Strom/Internet etc muss ich mich mit diesem Verantwortungs-und Einstehungsscheiß rumschlagen ? Ich dachte das betrifft nur Partner.
Weil es völlig unwahrscheinlich ist, dass ich einem Bekannten ein Zimmer in meinem Haus anbiete, dass ich eh nicht nutze und deswegen auch kein "Verdienst" daraus haben will, denn ich hätte es eh nicht an Fremde vermietet und verliere dadurch nichts ?!

Sheherazade

Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 18:44:58denn ich hätte es eh nicht an Fremde vermietet

Das wäre schon mal ein tolles Indiz für eine VuE und ein glattes Eigentor für dich. Ein reguläres Mietverhältnis muss immer dem Fremdvergleich standhalten können.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Kann sein das du auch noch mit dem Finanzamt reden darfst
Unterwert vermieten mögen die gar nicht, selbst bei Verwandten nicht.
Der Nutznießer hat außerdem einen Geldwerten Vorteil, auch das dürfte das Finanzamt auf den Plan rufen.
Eigentum verpflichtet auch dazu Bedürftigkeit klein zu halten oder abzuwenden.
Du bist also nicht berechtigt dich auf Kosten der Allgemeinheit als Mäzen darzustellen.

Oktavius

Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 13:50:18Klingt logisch, hast du eine Ahnung wie man diesen Vertrag nennt wenn es kein Untermietvertrag ist ? Einfach "Mietvertrag" ?
ja "Mietvertrag". Der "WG-Partner" ist ein Hauptmieter.

Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 13:50:18
Zitat von: Oktavius am 21. Oktober 2024, 13:26:59Die Miete mindert wie genannt den eigenen Bedarf- selbstverständlich darf der ,,WG-Bewohner" nicht nur Nebenkosten zahlen.
Ne ne Nebenkosten UND Heizkosten :)
Ohne Miete, nur Beteiligung an Verbrauchs- und Nebenkosten, ist das kein normales Mietverhältnis und damit klar, dass es kein Mitbewohner einer WG ist. Indem Du ihm keine Miete auferlegst, unterstützt Du die Person.

Wenn man keine Gelder der Allgemeinheit erhält und komplett für sich sorgt, kann man das natürlich jederzeit für einen Freund, der nicht der Partner ist (oder entsprechend Freundin) machen.
Aber eben nicht, wenn den Lebensunterhalt jemand anders finanziert.

Vorm Finanzamt muss man sich in dem Fall übrigens nicht fürchten- so lange man kein Mietverhältnis mit Mietvertrag hat.
Ohne den, sagt das JC zu recht, das ist eine VuE.
Mit dem, kannst Du die Miete nicht nur in Höhe der Verbrauchs- und Nebenkosten erheben, weder fürs JC, noch fürs FA.

Zitat von: else am 21. Oktober 2024, 13:50:18Die genauen Anteile hatte ich beim Erstantrag tatsächlich mit hingeschickt.
Dann hattest Du Glück, dass man noch nicht darauf aufmerksam geworden ist, dass Oma eigentlich einen prozentualen Nutzungsanteil zahlen müsste.