Fristen 2023/24

Begonnen von Horrorizont, 23. Januar 2025, 10:41:44

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Horrorizont

Hallo
Meine Nebenkosten machen seit je her Probleme.
Ich bekomme nie welche. Nur mit der Abrechnung eine Rückerstattung mit langer Wartezeit.
Meine Nebenkosten Abrechnung Kamm spät und ich habe die Abrechnung für 2023 im Dezember 2024 in den Briefkasten eingeworfen. Erhalten und bearbeitet wurde der Brief da ich auch eine Neuberechnung für ,2024 gefördert habe und für den letzten Monat der Bewilligung noch Geld bekommen.die restlichen 11monate sind ein anderes Thema!
---Bin ich noch fristgerecht für die Nachzahlung von 2023? ---
Nach willkürlicher voll Sanktion die freiwillig zurückgenommen wurde gehe ich auf dem Zahnfleisch. Der Rattenschwanz ist überwältigend.
Achtung Legastheniker schreibt.
Mutig ist nur derjenige der seine Angst überwindet.

GünsTiger

Erst einmal meinen vollen Respekt dafür, dass Du, trotz Legasthenie, Dein Anliegen vorträgst.
Wenn ich richtig verstanden habe, möchtest Du wissen, ob Deine Nebenkostenabrechnung von 2023 dem Jobcenter noch fristgerecht vorlag, wenn Du sie im Dezember 2024 eingereicht hast.
Sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr (01.01.23-31.12.23) war, hatte der Vermieter bis Ende Dezember 2024 Zeit, die Abrechnung vorzunehmen.
Die Einreichung dürfte daher rechtzeitig gewesen sein und eine Nachzahlung müsste vom Jobcenter übernommen werden.
Darf ich fragen, warum Du ansonsten keine Nebenkosten bekommst?

Horrorizont

Ich habe keine Ahnung warum ich die Nebenkosten nicht beckomme.diesen Monat ist es das erste Mal was ich wenigstens für diesen 1 Monat welche bekommen habe.
Ich hoffe das zum 31.1 es so weitergeht. 
Gestern hatte ich einen Anwalt am tele. der mir sagt die Nachzahlung für 2023 wäre futsch....... Die letzten Jahre mußte ich unter Androhung von sanktionen innerhalb von 2 Wochen eine Nebenkostenabrechnung vorlegen im Februar! Für das vergangene Jahr....... Vielleicht Rache da ich nie eine eingliederungs Vereinbarung unterschreiben. 
Achtung Legastheniker schreibt.
Mutig ist nur derjenige der seine Angst überwindet.

JensM1

Je nach Mietvertrag ist dein Vermieter verpflichtet, jährlich Abrechnungen zu erstellen. Du wiederum bist verpflichtet, diese unverzüglich nach Erhalt beim Jobcenter einzureichen, sollten sich aus der Abrechnung leistungsrelevante Änderungen (Nachzahlungen, Guthaben, Änderungen der Nebenkostenvorauszahlungen) ergeben. Guthaben muss der Vermieter auch bei versäumter Jahresfrist erstatten, du musst aber bei versäumter Jahresfrist keine Nachzahlungen erstatten. Meist - es gibt aber auch abweichende Regelungen, die im Mietvertrag fest gehalten sein dürften - erfolgen die Abrechnungen jährlich für die Monate 01-12 des Vorjahres mit Eingang spätestens Dezember des Folgejahres. Einreichen, Guthaben aufsparen, da Rückzahlungspflicht, Nachzahlungen muss dir das Jobcenter bei voller Übernahme der Miete erstatten.

Sanktionsandrohung dürftest du mangels Rechtsgrundlage diesbezüglich noch nie erhalten haben. Die automatisiert erstellten Schreiben können Androhung von teilweiser Entziehung, vollständiger Entziehung oder Versagung enthalten. Letzteres ist vorgegebener Standard und nicht ernst zu nehmen. Bei teilweiser Entziehungsabdrohung hat sich jemand Gedanken gemacht, das würde ich etwas ernster nehmen. Entziehung dann nur unter strengen Vorgaben i. H. Vorauszahlungen und eigentlich immer zu klären.

PS. Oft erfolgt die Anforderung bei Weiterbewilligungsantrag mit der Androhung, die beantragen Leistungen zu versagen. Wird dann auch gern - meist rechtswidrig - umgesetzt. Teile in dem Fall einfach mit, dass du keine Abrechnung erhalten hast, sofern zutreffend, sollte idr reichen.