Frage zu Ärztlichen Dienst

Begonnen von Steve-O, 09. Februar 2025, 10:42:06

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Steve-O

Hallo liebes Forum,

ich habe mich hier schon lange nicht mehr gemeldet, da ich jetzt sehr lange Zeit eine Anwältin an meiner Seite hatte, die mich mehr als Perfekt begleitet hat gegen das JC.

Jedoch zum Thema:

Anfang letzten Jahres, hatte ich einen sehr jungen SB, der seine Macht ausüben wollte...
Jedenfalls hatte er mir bei unserm ersten Gespräch einen Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtsentbindungen hingelegt, obwohl ich Ihn daraufhin mehrmals hinwies, das noch mehrere Termine bei Fachärzten stattfinden in den nächsten Monaten und dem ÄD dann ja diese Befunde etc. fehlen würden, blieb er dabei, ich solle alles ausfüllen und IHM dann persönlich einreichen damit er alles zum ÄD weiterleiten könne...

Ich habe Ihm dann zu verstehen gegeben, dass ich den Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtsentbindungen NUR Persönlich zum ÄD bringen werde, dass ich dies bisher immer getan habe und das es schon mehrmals Probleme mit seinen Vorgängern deshalb gab, er sich aber sicher sein kann, das dies immer mein Recht war und es am Ende immer genau so ablief, dass ich alles Persönlich beim ÄD abgeben konnte. Ich will nicht weiter ins Detail gehen. Einiges kann man hier sicher sogar noch nachlesen, einiges habe ich aber dann meine Anwältin regeln lassen, die Übrigens sehr beeindruckt von diesem Forum war. (hatte ihr von eurer Hilfe erzählt).

Ich hatte dann jedenfalls alles Persönlich beim ÄD abgegeben, unter anderem Schweigepflichtsentbindungen, die Ottokar damals mal extra für mich angefertigt hatte. (Diese lade ich auch als Anhang mit hoch, da ich gleich noch eine Frage dazu stellen möchte)

Jedenfalls dauerte es dann ca. 2 Monate und ich wurde von meinem SB eingeladen, natürlich dachte ich, dass das Ergebnis des ÄD da sein, stattdessen teilte mir mein SB mit, dass ihn eine Ärztin des ÄD angerufen habe.

Dies hätte ihm dann mitgeteilt, das ich NICHT die Schweigepflichtsentbindungen des JC benutzt hätte, sondern diese Verändert worden sein und das SIE deshalb nicht so Entscheiden könne, wie sie es gern tun würde. Ich wäre ein Fall für die Erwerbsminderungsrente.

Daraufhin legte mir mein SB ein DIN-A4-Blatt hin, welches ich unterschreiben solle, damit die Ärztin des ÄD so handeln könne wie sie wolle.
Als ich ihm sagte, dass ich vor Ort nichts unterschreibe, da ich psychisch nicht auf der Höhe bin und ich das Schreiben meiner Anwältin zeigen würde, zog er das schreiben fix zu sich und schredderte dieses Schreiben.

Dann schrieb er einen Paragraphen auf einen kleinen Zettel (Diesen habe ich nicht mehr und somit den Paragraphen auch nicht), diesen sollte ich dann meine Anwältin geben, was ich auch tat. Sie meinte nur, dass wir auf so einen Kinderkram nicht eingehen würden, entweder das JC würde vernünftig handeln oder sollte es sein lassen. Wenn das JC sich nochmal melden sollte, wegen der Angelegenheit mit dem ÄD sollte ich mich bei ihr melden.

Ich bekam dann bis Oktober nichts vom JC, dann sollte ich dort erscheinen, zu einer neuen SB. Diese legte mir wieder einen neuen Gesundheitsfragebogen und Schweigepf.... hin :wand: :wand: :wand:

Ich erklärte ihr alles was vorgefallen war (da Sie nichts davon wusste, hat Sie offensichtlich meine Akte nicht studiert...) UND das ich auch dann wieder alles Persönlich zum ÄD bringen werde usw.

Dann meinte Sie, das wäre für Sie kein Problem, Sie würde sich dann bei mir Mitte Dezember oder Mitte Januar melden.

Jetzt hat Sie sich gemeldet und zieht dieselbe Masche wie jedes Mal ab:

Es kam ein Umschlag in dem Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtsentbindungen waren und dazu ein weiterer Umschlag, auf DIESEM UMSCHLAG hat sie meine BG Nummer geschrieben, dazu: ,,Bitte senden Sie und Ihre VERTRAULICHEN UNTERLAGEN bis zum 15.02.2025 in DIESEM verschlossenen Umschlag zu.

Rechts unten dann:

Jobcenter XY
z.Hd. Frau XY
Adresse des Jobcenters...

Also wie jedes Mal in den ganzen Jahren derselbe Unfug... Sie würde dann logischerweise den Umschlag öffnen und in die Unterlagen schauen. Ein weiterer Umschlag o.ä. mit den Unterlagen darin, den ich dann wiederum in DIESEN Umschlag fügen würde, würde auch nichts bringen, das Spielchen ist ja bekannt.

Ich werde Definitiv alles Persönlich beim ÄD einreichen, auch wenn der eine knappe Std. entfernt ist von mir.

Allerdings hat meine Nichte gestern Nachmittag auf das Anschreiben meiner SB gebrochen, ich wollte gestern anfangen mit einem Schreiben, in dem ich der SB mitteile, dass Sie bitte dem ÄD den Auftrag geben soll damit ich die Unterlagen dort abgeben kann.

Jetzt kann ich das Datum des Anschreibens nicht mehr entziffern.
Ist das wichtig?

Reicht es, wenn ich kurz und knapp schreibe:

Sehr geehrte Frau XY

Ich bitte Sie darum, dem ÄD zu beauftragen, damit ich diesem den Gesundheitsfrageb. Und Schweigepfl... zukommen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen XY

???

Und nun die Wichtigste frage, da die von Ottokar damals erstellte Schweigepflichtsentbindung schon etwas älter ist, kann ich die so noch nehmen?! (Siehe Anhang)

Danke und Liebe Grüße und Sorry, ich bekomme es nicht hin etwas mit weniger Text zu erklären. :weisnich:
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Bimimaus5421

@ Steve-0 ,natürlich kannste die Schweigepflicht  von Ottokar nehmen und solltest du auch ,denn die ist sehr gut .
Das deine Sb immer wieder fordert du solltest zumal die Schweigepflicht freiwillig ist deren Vordruck nehmen ,liegt daran das dass Jc die Kohle wenn du zum Äd solltest die Kohle erhalten .
Die Sb drängt darauf weil Sie sonst das Geld nicht bekommen und nicht zum Äd meiner Meinung schicken können .
Was für einen Vertrag du unterschreibst oder nicht ist deine Entscheidung .
Du könntest auch ein normales Blatt Papier nehmen und da Vollmacht drauf schreiben welche Ärzte du von der Schweigepflicht entbinden möchtest .

Die Sb soll dir schriftlich die Rechtsgrundlage nennen das du verpflichtet wärst nur die Formblätter des Jc bzw Agentur für Arbeit zu nehmen ?
Keiner kann dich zwingen deine Unterschrift irgendwo zu unterzeichnen .
Man will dir Schaden

Steve-O

Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 13:03:24@ Steve-0 ,natürlich kannste die Schweigepflicht  von Ottokar nehmen und solltest du auch ,denn die ist sehr gut .
Das deine Sb immer wieder fordert du solltest zumal die Schweigepflicht freiwillig ist deren Vordruck nehmen ,liegt daran das dass Jc die Kohle wenn du zum Äd solltest die Kohle erhalten .
Die Sb drängt darauf weil Sie sonst das Geld nicht bekommen und nicht zum Äd meiner Meinung schicken können .
Was für einen Vertrag du unterschreibst oder nicht ist deine Entscheidung .
Du könntest auch ein normales Blatt Papier nehmen und da Vollmacht drauf schreiben welche Ärzte du von der Schweigepflicht entbinden möchtest .

Die Sb soll dir schriftlich die Rechtsgrundlage nennen das du verpflichtet wärst nur die Formblätter des Jc bzw Agentur für Arbeit zu nehmen ?
Keiner kann dich zwingen deine Unterschrift irgendwo zu unterzeichnen .
Man will dir Schaden


Das weis ich ja seit Jahren das die mir Schaden wollen bzw. ist ja bekannt.

Vielen Dank  :clever:
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Fettnäpfchen

Zitat von: Steve-O am 09. Februar 2025, 10:42:06Jetzt kann ich das Datum des Anschreibens nicht mehr entziffern. Ist das wichtig?
Das kannst du ja weglassen.
Da schreibst du einfach:
Ihre Mitwirkungsaufforderung (oder wie das Schreiben halt betitelt wurde/werden kann) habe ich erhalten und gebe wie folgt eine Stellungsnahme dazu ab.

Andere Frage speicherst du nicht sämtliche JC Angelegenheiten im Computer, wäre dringend zu empfehlen, denn dann könntest du da nachschauen. oder dich monatsweise am Erstellungsdatum orientieren wenn du es nicht sofort nach Erhalt scannst/speicherst.

Zitat von: Steve-O am 09. Februar 2025, 10:42:06Und nun die Wichtigste frage, da die von Ottokar damals erstellte Schweigepflichtsentbindung schon etwas älter ist, kann ich die so noch nehmen?! (Siehe Anhang)
Zitat von: Steve-O am 09. Februar 2025, 10:42:06Dies hätte ihm dann mitgeteilt, das ich NICHT die Schweigepflichtsentbindungen des JC benutzt hätte, sondern diese Verändert worden sein und das SIE deshalb nicht so Entscheiden könne, wie sie es gern tun würde. Ich wäre ein Fall für die Erwerbsminderungsrente.
Was für ein Armutszeugnis! Aber wen wundert es wenn man für und mit einem JC zusammenarbeitet.
Aber das kenne ich als ich Beistand bei so einem Thema war und mich auch darum gekümmert habe. War auch die SPE Version die du hattest und da wollte der SB diese nicht akzeptieren.
Gelöst habe ich es ganz einfach im persönlichen Gespräch mit Erlaubnis meines Kumpels. :
Schauen sie da oben steht Schweige....bindung und da unten ist die Unterschrift Ihres Kunden. Sollten sie immer noch der Meinung sein es wäre nicht korrekt dann können wir das gerne mit Ihrem Chef klären, oder aber über das SG.
und Ruhe war!

Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 13:03:24zumal die Schweigepflicht freiwillig ist
Stimmt nicht mehr so ganz. Es ist zwar nach wie vor freiwillig wurde aber dahingehend begrenzt das es jetzt über die Mitwirkungspflicht läuft und das JC aufgrund dessen die Leistung wegen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht, bis zur Nachholung der Mitwirkung, einstellen kann.
Zitat von: Quelle im Anhangdas Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung zu einer vollständigen o-
der teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I führen kann, wenn die Kundin/der Kunde keine bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen, zur Verfügung stellt und die Sachverhaltsaufklärung dadurch erheblich erschwert
wird. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine erneute Untersuchung durch den ÄD erforderlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre (Doppeluntersuchung), und die vorgebrachten Gründe für das Nichterteilen einer Schweigepflichtentbindungserklärung
keine erneute Untersuchung rechtfertigen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Steve-O

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. Februar 2025, 13:47:28
Zitat von: Steve-O am 09. Februar 2025, 10:42:06Jetzt kann ich das Datum des Anschreibens nicht mehr entziffern. Ist das wichtig?
Das kannst du ja weglassen.
Da schreibst du einfach:
Ihre Mitwirkungsaufforderung (oder wie das Schreiben halt betitelt wurde/werden kann) habe ich erhalten und gebe wie folgt eine Stellungsnahme dazu ab.

Andere Frage speicherst du nicht sämtliche JC Angelegenheiten im Computer, wäre dringend zu empfehlen, denn dann könntest du da nachschauen. oder dich monatsweise am Erstellungsdatum orientieren wenn du es nicht sofort nach Erhalt scannst/speicherst.




Ich habe das so verfasst und am Sonntag Abend unter Zeugen in den Briefkasten des JC geworfen, also ist es am Montag den 10.02.2025 beim JC eingegangen:


Name Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort



Einwurf in den Hausbriefkasten vor Zeugen!


Jobcenter XY
....
....

Meine Kundennummer:



Betreff: Unterlagen Ärztlicher Dienstag


Sehr geehrte Frau XY,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Unterlagen (Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen) dem Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit XY, persönlich zukommen lassen möchte.
Bitte erteilen Sie dem Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit XY den Auftrag zur Gutachten-Erstellung.

Ebenfalls bitte ich Sie darum, mich über die Durchführung in Kenntnis zu setzen, so das ich dem Ärztlichen Dienst die oben genannten Unterlagen, Ordnungsgemäß zukommen lassen kann.



Mit freundlichen Grüßen


_______________________________




Bis jetzt ist mal keine Antwort gekommen, bin mal gespannt ob mir wieder die Leistungen gestrichen werden.

@Fettnäpfchen, zu deiner Frage, ich Scanne alles ein was ich ans Jobcenter schreibe/schicke und Speicher diese Unterlagen dann (ja ich bin Paranoid mittlerweile wegen dem JC) auf dem Laptop, einer Externen Festplatte UND auf einem EXTRA USB Stick ab der nur für JC Angelegenheiten gedacht ist. Alles was ich vom JC bekomme, hefte ich in Ordnern ab.


Zu der Sache mit dem Telefonat zwischen der Ärztin des ÄD und meinem Ex SB, ich kann mir zwar die Antwort schon denken, aber sollte sich das jetzt beim nächsten mal wieder so abspielen, kann man da nicht gegen vorgehen?

Es kann doch nicht angehen, das eine Ärztin des ÄD einfach mit einem/einer SB fröhlich über die KUNDEN tratscht! Oder?!

LG
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

oldtom

Schau mal hier... Ich hab das ganze Gutachten von der Sachbearbeiterin zugeschickt bekommen - da stand weit mehr drin als im Fragebogen...

https://hartz.info/index.php/topic,135469.msg1623911.html#msg1623911

Fettnäpfchen

Steve-O

Zitat von: Steve-O am 12. Februar 2025, 15:47:50Speicher diese Unterlagen dann (ja ich bin Paranoid mittlerweile wegen dem JC)
Das ist nicht paranoid das ist lediglich die Folge wenn es einem so dreckig eingeschenkt wird.
Ich speichere nur zweimal ab, normal als Ordner dann die Sicherung des Computers und das Papier hefte ich ab.

Zitat von: Steve-O am 12. Februar 2025, 15:47:50Bis jetzt ist mal keine Antwort gekommen, bin mal gespannt ob mir wieder die Leistungen gestrichen werden.
Wenn ich mich recht erinnere war es schon damals ein Problem und vermutlich hat sich dein JC/SB nicht geändert.
Beides ist als Arbeit zu betrachten und da haben die nicht wirklich Bock drauf, lieber eine zigfache Datenerhebung und Leistungseinstellung das machen die gerne aber nicht gerne haben die es wenn man ihnen vorschreiben will was sie zu machen haben schließlich sind die ja ........

Zitat von: Steve-O am 12. Februar 2025, 15:47:50Zu der Sache mit dem Telefonat zwischen der Ärztin des ÄD und meinem Ex SB, ich kann mir zwar die Antwort schon denken, aber sollte sich das jetzt beim nächsten mal wieder so abspielen, kann man da nicht gegen vorgehen? Es kann doch nicht angehen, das eine Ärztin des ÄD einfach mit einem/einer SB fröhlich über die KUNDEN tratscht! Oder?!
Nur wenn du Belege und/oder Nachweise dafür hast und selbst dann ist es fraglich wer das wie be.- o. verurteilt.
Datenschutz, Ärztekammer und Richter wäre das einzige was mir einfällt aber die Chancen als kleines Licht sehe ich als sehr gering wenn es nicht gerade eklatante nachweisbare Verstöße sind.

Deine RA ist in Rente? Hat sie niemand weiterempfehlen können?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Steve-O

@Fettnäpfchen

Ich bin jetzt seit 2012 beim JC. Es gab dort bisher nur 2 Vernünftige SBs die mir geholfen haben. 2015 hat ein SB mit eine Mini Umschulung bewilligt in der Kran, Stapler und Autoführerschein inbegriffen war, allerdings hätten die mich schon Anfang 2012 los sein können, da ich damals (nach meiner Fachoberschulreife, die ich nach 10 Jahren aus der Schule noch gemacht hatte, um nicht Arbeitslos zu sein) eine Arbeitsstelle hätte antreten können, Voraussetzung war damals der Führerschein und ein Auto. Die Firma bei der ich mich beworben hatte, hatte mir direkt nach dem Vorstellungsgespräch unterlagen mitgeben für meinen SBs, in denen dies drin stand, sprich das Sie mich direkt nehmen würden, unter der Voraussetzung das ich nen Führerschein und ein Auto hätte.
Damals musste ich mich als Depp und Nichtsnutz betiteln lassen vom meinem damaligen SB...bis 2014, glaube im Mai war es, hatte ich bis Dato dann 5 verschiede SBs in der in der ganzen Zeit. Der eine hat die Sache bewilligt, der nächste hat es wieder gestrichen usw. der Träger bei dem diese Mini Umschulung stattfinden sollte (später ja auch zum Glück stattfand) kam sich auch total Ver..... vor. Verständlich!

Dann hatte ich im Mai 2014 einen Vernünftigen SB, der sagte direkt nach 3 Minuten des Termins, das er alles Bombenfest regeln würde für mich, weil es mir zustehen würde. Damals war ich zwar auch schon Krank, aber ich hatte immer die Hoffnung, das ich mich wieder schaffe zu fangen und Gesund werde...

Dann musste ich im Oktober oder November 2014 zum ÄD (auch damals schon habe ich alles so gemacht mit den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen wie mir hier geraten wurde). komischerweise war damals alles kein Problem. Vielleicht weil es um die Mini Umschulung ging?! Jedenfalls habe ich damals den Termin um 15:15Uhr dort gehabt. mit Fußwegen und Zug, dauert der Weg von mir dorthin ca. 60-70 Minuten. Ich kam nicht Pünktlich dran obwohl außer mir niemand dort saß und auch keine anderen Leute rauskamen, ich weis nicht mehr wie lange es genau dauerte, aber bei der Ärztin im Raum war ich 1 1/2 Std, diese hat mich auch mehr als Schikaniert damals...um es kurz zu fassen, Untersuchungen die unnötig waren, fragen zu meinem Sozialem Umfeld, die mit dem ganzen überhaupt nichts zu tun hatten usw.

Ich weiß noch das ich damals sehr Spät nach Hause kam und keiner verstand, warum die Ärztin mich da so lange festgehalten hatte, alle meinten bei ihnen hätte das immer höchsten 10-15 Minuten gedauert...

Nun genug mit alten Geschichten...

Es hat sich NICHTS geändert.

in all den Jahren, war alles dabei, von Beleidigungen, Erniedrigungen, Erpressungen, Nötigung, Leistungssperrungen, Sonstigen Schikanierungen wie z.B. bei jeden WBA, das mindestens 6 mal alles zurück kam vom JC und dann immer angeblich was fehlte, dann wollten die in all den Jahren seit 2013 mindestens 7 mal erneut meinen Mietvertrag zum WBA und und und und und... Es ist soviel, ich müsste hier sicher 2 Wochen schreiben.

Zu meiner RA, nein Sie ist nicht in Rente. Sie ist Jünger als ich, sie hat ihr Leben noch komplett vor sich.
Aber ich hatte mich dazu entschieden, jetzt erstmal diese Angelegenheit selbst zu regeln. Denke ich habe mich ja auch in meinem Schreiben höflich geäußert und schließlich ist es mein Recht, Gesundheitsfragebogen etc. selbst beim ÄD einzureichen bzw. dem ÄD alles zukommen zu lassen. Da hatte mir damals auch meine RA mal Bestens bei geholfen...aber gut, alte Kamellen.

Jedenfalls weis ich das ich es so handhaben darf.

Sollte meine SB jetzt nicht darauf reagieren oder meinen sich nicht darauf einlassen zu wollen, egal ob Schriftlich oder ob Sie mir eine Einladung schickt und dies in einem Persönlichen Gespräch auftischt, dann werde ich meine RA unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

Es wäre wirklich mehr als S*u D*mm, wenn das JC den selben Rotz wieder abziehen würde...Naja, das Recht ist diesbezüglich halt auf meiner Seite und Punkt.

Liebe Grüße
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Fettnäpfchen

Steve-O

Ja die Beschreibung hätte auch von mir stammen können, boß ein paar andere Schikanen aber du hast schon Recht mit:
Zitat von: Steve-O am 12. Februar 2025, 18:51:10Nun genug mit alten Geschichten...
Zumindest bei mir haben die aufgegeben, denke das liegt am letzten Richter der den RA vom JC eine Mahnung ausgesprochen hat und das er so etwas nicht mehr erleben will.
Seit dem nichts mehr bis auf den gescheiterten Versuch einer EinV die ich per Post bekam und unterschreiben sollte und das war weit vor Corona.

Ich will ja nicht unken aber ich denke das es darauf
Zitat von: Steve-O am 12. Februar 2025, 18:51:10Sollte meine SB jetzt nicht darauf reagieren oder meinen sich nicht darauf einlassen zu wollen, egal ob Schriftlich oder ob Sie mir eine Einladung schickt und dies in einem Persönlichen Gespräch auftischt, dann werde ich meine RA unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.
hinauslaufen wird.
Gut das es die RAin noch gibt. Da reicht dann wahrscheinlich schon der Briefkopf um dein Vorhaben umzusetzen.

Viel Erfolg
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Steve-O

Also bis jetzt kam immer noch keine Antwort von meiner SB.

Vielleicht läuft es auch wie Damals bei meinem Ex SB ab. Da kam ein Samstags ein Schreiben in dem stand, das ich alles Ausgefüllt am darauf folgendem Montag abgeben sollte.
Mir wurd also damals jeglicher Handlungsspielraum genommen.
Aber auch wenn es wieder so kommen sollte, werde ich mich nicht einschüchtern lassen, ich werde dann direkt am Montag meine RA anrufen und gut ist.

Aber vermutlich wird sowas in der art passieren.

LG  :bye:
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
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