GEZ schickt Gerichtsvollzieher

Begonnen von Sonnenschein, 11. Februar 2025, 11:59:40

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Sonnenschein

Hallo,
an mich wurde die Frage gestellt, ob die GEZ den Forderungseinzug nicht mit Mahnung , Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckungsauftrag, Gerichtvollzieher geltend machen muss.
Der Schuldner hat nur die Aufforderung zur Abgabe zur Vermögensauskunft (lag im Briefkasten) erhalten. Die Forderung beträgt 172 Euro plus GV.
Der Zeitraum oder die Fälligkeit ist nirgends ersichtlich.
Fällt die Zuständigkeit für GEZ Forderungen in NRW auch auf das Mahngericht in Hagen?
Der Schuldner ist seit Jahren Aufstocker, also Bezug von ALG II Leistungen- Befreiungen rückgehend auf das Jahr 2015. Lt. Versicherungsverlauf ab 3/2015 Leistungsbeginn ALG II.
Kann die Forderung bestritten werden, da keine wirksame Bekanntgabe des Titels vorliegt?
Der ALG II Bezug bestand in 2014 bis Oktober und ab März 2015. Wie würdet ihr hier vor gehen? Erlass wäre m.E. auch denkbar.Oder? Danke für eure Hilfe.

Hamburger 171189

 :smile:
Sofort einen Widerspruch einlegen.
Wenn der Schuldner Aufstocker ist, muss er keine GEZ zahlen...
Kann viel Papierkram bedeuten, aber am Ende wird die GEZ verlieren

Gruss aus Hamburg

turbulent

Zitat von: Hamburger 171189 am 11. Februar 2025, 19:37:04Wenn der Schuldner Aufstocker ist, muss er keine GEZ zahlen...
Für die Zeiten, bevor er LB war, muss selbstverständlich gezahlt werden.


180

Hallo,

die GEZ Forderungen verjähren nach 3 Jahren (gerechnet ab 31.12. des Jahres, in dem diese entstanden sind).
Der Saustall in Köln wird wahrscheinlich behaupten, dass es Festsetzungsbescheide von der Rundfunkanstalt gäbe, wodurch die Forderung erst nach 30 Jahren verjährt. So lange alle Briefe per normaler Briefpost kamen, kann das nicht bewiesen werden.
Wer schlau ist, leugnet einfach die Briefe erhalten zu haben. Der Gläubiger ist in der Beweispflicht, was ohne Einschreiben unmöglich nachzuweisen ist!
Falls er so ungeschickt war den Erhalt zu bestätigen oder auf Festsetzungsbescheide zu reagieren, sieht es leider nicht so gut aus.

Für die aktuelleren Forderungen kann er sich 3 Jahre rückwirkend bei der GEZ von den Zwangsgebühren befreien lassen.

Die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft ist NICHT der 1. Schritt, wenn die GEZ die Stadtkasse mit der Eintreibung beauftragt. Da muss vorher ein Schreiben vom GV oder Stadtkasse gekommen sein. Was steht da drin? Da muss stehen um welche Zeiträume es geht, für die die Gebühren gepfändet werden sollen.


Sonnenschein

Hallo ich habe umgegend die GEZ angeschrieben und alle relevante Antworten gegeben. Keinen Festsetzungsbescheid erhalten. Verjährung geltend gemacht und auf Verwirkung der Forderung hingewiesen. Die Höhe der Forderung setzt sich aus offenen Beträgen aus 2012, und 2014/2015 zusammen. Letztendlich konnte ich anhand des Versicherungsverlaufes der DRV nachweisen, dass 2012 ALG II bezogen wurde und teilweise auch in 2015. Für 4 Monate wurde kein aufstockendes ALG II beantragt.Wäre allerdings möglich gewesen.Für die 4 Monate besteht rein rechtlich eine Beitragspflicht.
Wegen der tollen Tage habe ich keine Antwort der GEZ erhalten. Und der GV hat eine bald endene Frist gesetzt.
Würdet Ihr eine NIEDERSCHLAGUNG der Forderung vorsorglich beantragen und ohne Aktenzeichen noch die Stadtkasse informieren?