Jahresendabrechnung während Bezug von ALG-1 & Wohngeld

Begonnen von Papagena, 14. Februar 2025, 14:32:33

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Papagena

Hallo liebe Foristen,  :bye:


konnte leider kein passendes Thema zu der Fragestellung finden.

Falls es zu einer Rückzahlung wegen Guthaben/Überzahlung durch die Stadtwerke kommen sollte, bezüglich der Heizkosten, muß ich dies dann nur der Wohngeldbehörde mitteilen, oder auch dem A-Amt (ALG-1)?

Im Wohngeldbescheid wird lediglich eine 15% Erhöhung der monatlichen Einnahmen aufgelistet, die gemeldet werden muß.


Frage bezüglich der Berechnung:

Wird das Guthaben dann heruntergebrochen auf 12 Monate, oder nur auf die Monate mit Wohngeldbezug?


Vielen Dank im Voraus & Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Zitat von: Papagena am 14. Februar 2025, 14:32:33Falls es zu einer Rückzahlung wegen Guthaben/Überzahlung durch die Stadtwerke kommen sollte, bezüglich der Heizkosten, muß ich dies dann nur der Wohngeldbehörde mitteilen, oder auch dem A-Amt (ALG-1)?

Weder der einen noch der anderen Stelle, die zahlen ja nicht deine Wohnkosten.

Diese Meldung ist nur bei Bürgergeld erforderlich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Vielen Dank liebe Sheherazade!  :clever:

Vorsichtshalber habe ich nämlich etwas zurückgelegt, falls ich was nachzahlen müßte.

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Rotti

Zitat von: Papagena am 14. Februar 2025, 14:32:33Falls es zu einer Rückzahlung wegen Guthaben/Überzahlung durch die Stadtwerke kommen sollte, bezüglich der Heizkosten, muß ich dies dann nur der Wohngeldbehörde mitteilen, oder auch dem A-Amt (ALG-1)?
bloß nicht, sonst kürzen sie dein Wohngeld und das Arbeitsamt interessiert nur dein Nebeneinkommen in Arbeit. Wenn deine Gesamtmiete sich nicht auf Dauer mindert,weil der VM meint du müsstest weniger Miete zahlen dann schon.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Papagena

Lieber Rotti, :bye:


Miete wurde letztes Jahr grad erhöht und die Heizkosten zahle ich separat an die hiesige Stadtwerke.

Dann höre ich auf Euch und werde keine Kopien einreichen.

Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Kopfbahnhof

Wenn es um Wohngeld geht, muss das nicht gemeldet werden.

Meistens wird diese Abrechnung nicht mal bei einer Weiterbewilligung, von der Wohngeldstelle verlangt.

Ein Guthaben aus der BK Abrechnung, wird bei denen auch nicht angerechnet.

Ganz anders eben beim Bürgergeldbezug fällt es da rein, wird alles vom JC kassiert.

Rotti

"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:00:36Vermögensfreigrenze des Freibetrages von 60.000€
Nur war das gar nicht gemeint.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2025, 16:04:42
Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:00:36Vermögensfreigrenze des Freibetrages von 60.000€
Nur war das gar nicht gemeint.
sorry war auch nicht die Frage des TE habe gelöscht.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Kopfbahnhof


Papagena

Ich danke Euch Allen für die Unterstützung!  :yes:  :danke:
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August Wilhelm von Schlegel