Bewerben bei Vorschlägen ohne RFB - Ablehnung mit Konsequenz?

Begonnen von falke278, 16. April 2025, 09:34:10

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falke278

Hallo,

ich habe einige Vermittlungsvorschläge ohne RFB, bei denen ich mich bewerben möchte.

Sollte es aus irgendeinem Grund bei diesen Stellen nicht passen - und ich die Arbeitsaufnahme ablehnen - gibt es dann die Gefahr einer Sperre?

MfG

Sheherazade

Zitat von: falke278 am 16. April 2025, 09:34:10Sollte es aus irgendeinem Grund bei diesen Stellen nicht passen - und ich die Arbeitsaufnahme ablehnen - gibt es dann die Gefahr einer Sperre?

Nein, wobei es Sperren nur bei ALGI gäbe.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Bei Jobangeboten ohne RFB und selbst gesuchten Stellen kann derzeit weder das JC nach § 31 SGB II sanktionieren, noch die AfA nach § 159 SGB III eine Sperrzeit verhängen, da es dann die für eine Sanktion oder Sperrzeit vorgeschriebene einzelfallbezogene RFB nicht gibt.
Ob sich das mit dem Vorhaben von CDU/CSU+SPD zu mehr und leichterer Sanktionierung ändern wird, kann man derzeit nicht beurteilen. Dies würde aber in jedem Fall voraussetzen, dass man den Vorbehalt einer einzelfallbezogenen RFB aus den o.g. §§ entfernen müsste.
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