Mitvertrag mit Unterschrift des Vermieters

Begonnen von 2_Gerhaard, 15. September 2025, 21:28:11

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2_Gerhaard

Hallo:
Ich habe gerade einen Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieters vor wenigen Minuten bekommen.
Ich leite den Mietvertrag jetzt morgen früh an meinen Anwalt weiter, der Anwalt leitet es an die Stadtgemeinde, weil ich wohnungslos bin, entscheidet die Stadtgemeinde darüber, ob der Mietvertrag genehmigt wird oder nicht (die Stadtgemeinde heißt in Berlin Bezirksamt).
Die Stadtgemeinde hat  meinem Anwalt zugesagt, etwas höhere Kosten der Unterkunft in meinem Fall zu genehmigen:
Die Kaltmiete ist 520 Euro, die Nebenkosten PAUSCHAL sind 230 Euro, macht 750 Euro inklusive alles, auch Strom inklusive.
Es gibt in Berlin bei Wohnungslosigkeit 20 Prozent Zuschlag auf die Miete, ich habe noch auch gravierende med. Gründe, Bescheinigen und med. Gutachten sind vorhanden.
Nun frage ich hier die Experten, wie sehen die Aussichten für Genehmigung?
Ist die Vorgehensweise so richtig? zuerst an Anwalt???
Die Wohnung ist 50 qm für eine Person, noch mal die Nebenkosten von 230 Euro sind pauschal und können nicht getrennt werden.
Danke.

Kopfbahnhof

Zitat von: 2_Gerhaard am 15. September 2025, 21:28:11weil ich wohnungslos bin, entscheidet die Stadtgemeinde darüber, ob der Mietvertrag genehmigt wird oder nicht
Verstehe ich nicht richtig und was soll der Anwalt?

Zuständig dafür ist bei dir doch das JC?

2_Gerhaard

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. September 2025, 18:26:23
Zitat von: 2_Gerhaard am 15. September 2025, 21:28:11weil ich wohnungslos bin, entscheidet die Stadtgemeinde darüber, ob der Mietvertrag genehmigt wird oder nicht
Verstehe ich nicht richtig und was soll der Anwalt?

Zuständig dafür ist bei dir doch das JC?
Der Anwalt hatte mit der Leiterin der Behörde gesprochen und hat ihm die Übernahme etwas höherer Kosten der Unterkunft zugesagt.
Der Grund für die Zusage ist, dass die Behörde Angst vor Klage hat.

Fettnäpfchen

2_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 15. September 2025, 21:28:11Die Kaltmiete ist 520 Euro, die Nebenkosten PAUSCHAL sind 230 Euro, macht 750 Euro inklusive alles, auch Strom inklusive.
Schaust du bei https://www.harald-thome.de/informationen.html unter Berlin nach dann rechnest du noch die 20% dazu und dann weißt du ob du in der Angemessenheit liegst und die Whg bewilligt werden muss.

20 % scheint neu zu sein früher waren es 10 %.

und der Strom darf offiziell nicht aus dem Pauschalmietvertrag gerechnet werden, wenn du Pech hast macht genau der Strompreis die Summe aus die dafür sorgen könnte das du über die Angemessenheit kommst.

Zitat von: 2_Gerhaard am 16. September 2025, 19:04:45Der Grund für die Zusage ist, dass die Behörde Angst vor Klage hat.
kein JC hat Angst vor einer Klage.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

2_Gerhaard

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. September 2025, 16:42:432_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 15. September 2025, 21:28:11Die Kaltmiete ist 520 Euro, die Nebenkosten PAUSCHAL sind 230 Euro, macht 750 Euro inklusive alles, auch Strom inklusive.
Schaust du bei https://www.harald-thome.de/informationen.html unter Berlin nach dann rechnest du noch die 20% dazu und dann weißt du ob du in der Angemessenheit liegst und die Whg bewilligt werden muss.

20 % scheint neu zu sein früher waren es 10 %.

und der Strom darf offiziell nicht aus dem Pauschalmietvertrag gerechnet werden, wenn du Pech hast macht genau der Strompreis die Summe aus die dafür sorgen könnte das du über die Angemessenheit kommst.

Zitat von: 2_Gerhaard am 16. September 2025, 19:04:45Der Grund für die Zusage ist, dass die Behörde Angst vor Klage hat.
kein JC hat Angst vor einer Klage.

MfG FN
Danke.
Es ist die normale Miete plus 20 Prozent, das ist viellll mehr als 520 Euro.
Mir macht Angst die Nebenkosten, die nicht getrennt werden können, darin ist alles enthalten: Strom + Nebenkosten + Betriebskosten.
Wenn zu einer Klage kommen würde, wäre es dann eine Klage wegen Entschädigung und nicht eine Klage im Sozialrecht.

Fettnäpfchen

2_Gerhaard

Zitat von: 2_Gerhaard am 19. September 2025, 21:53:20Es ist die normale Miete plus 20 Prozent, das ist viellll mehr als 520 Euro.
Mir macht Angst die Nebenkosten, die nicht getrennt werden können, darin ist alles enthalten: Strom + Nebenkosten + Betriebskosten.
Wenn zu einer Klage kommen würde, wäre es dann eine Klage wegen Entschädigung und nicht eine Klage im Sozialrecht.
Ich verstehe nicht was du wissen willst?

Und wie kommst du jetzt auf das Thema einer Klage?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

JensM1

Für dich gilt aktuell immer noch 449,00 Euro + 20 % Zuschlag bei Wohnungslosigkeit = 538,80 Euro + 10 % falls medizinische Gründe anerkannt werden = 592,69 Euro. Nachzulesen in der AV Wohnen Berlin.

Pauschalmiete ohne getrennt ausgewiesene Heiz- u. sonstigen Kosten wird i. d. R. als Bruttokaltmiete berücksichtigt, damit ist die Wohnung zu teuer.

2_Gerhaard

Zitat von: JensM1 am 28. September 2025, 10:24:19Für dich gilt aktuell immer noch 449,00 Euro + 20 % Zuschlag bei Wohnungslosigkeit = 538,80 Euro + 10 % falls medizinische Gründe anerkannt werden = 592,69 Euro. Nachzulesen in der AV Wohnen Berlin.

Pauschalmiete ohne getrennt ausgewiesene Heiz- u. sonstigen Kosten wird i. d. R. als Bruttokaltmiete berücksichtigt, damit ist die Wohnung zu teuer.

Erprobungsklausel AV Berlin:
Gemäß Senatsbeschluss 226/2022 vom 22.03.2022 sollen die Sozialleistungsbehörden bei wohnungslosen Menschen dem Abschluss eines Mietvertrags für eine angemessene Wohnung entsprechend der AV Wohnen mit Bezug auf den Mietspiegel zustimmen, sofern die Mietkosten die tatsächlichen Kosten der Unterbringung auf Tagessatzbasis unterschreiten.
https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2019_10-868205.php

Hier bei dieser Klausel muss man genau hinsehen: wenn die neue Miete geringer ist als die Tagessätze, dann ist sie zu gewähren.
Sind die Tagessätze 40 Euro, dann sind das pro Monat 1200 Euro, ist die neue Miete 1000 Euro für eine Person, ist diese zu gewähren.
So habe ich diese Klausel verstanden.
Bitte korrigieren, wenn falsch.

JensM1

#8
Lies dir dazu mal die AV Wohnen Berlin Punkt 3.4 Abs. 2 durch. Denke, dass das sehr von der zuständigen sozialen Wohnhilfe, also vom zuständigen Sozialamt des Bezirkes, abhängt.

Bei Einzelpersonen sind mir keine großartigen Überschreitungen bekannt. Habe Zustimmungen in Fällen gesehen, die relativ knapp über der Angemessenheit lagen, aber keine für Überschreitungen wie bei dir. Halte die Entscheidung des Senats, Kosten bis zu den Kosten eines Wohnheimes zu übernehmen btw für ein ganz schlechtes Signal. Günstiges Wohnheim rechnet in Berlin ca. 40 Euro pro Tag und Person ab, für eine 5 köpfige Familie also rund 6000.- Euro pro Monat. Gemeinschaftsunterkünfte Ausländerbehörde kosten auch mal das Doppelte. Wenn jetzt für alle im Wohnheim, also überwiegend Flüchtlinge, vergleichbar teure Wohnungen übernommen werden würden, würde das für extremen sozialen Brennstoff sorgen.

Das "für dich gilt immer noch" war blöd von mir formuliert, bezog sich nur darauf, dass die neuen Angemessenheitsgrenzen, die eigentlich schon in 07/2025 umgesetzt werden sollten, immer noch nicht raus sind. Eigentlich war 09/2025 die interne Deadline, aber noch gibt es da wohl nichts.