WBA abschließend

Begonnen von Enno, 08. Oktober 2025, 15:23:00

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Enno

Hallo

Gibt es eine zeitliche Frist in der das Jobcenter Diesen WBA bearbeiten muss - oder können die sich bis Ultimo Zeit lassen?
Ich arbeite selbständig ein paar Tage im Monat (soviel gesundheitlich geht) und sollte eigentlich ein paar Euro rausbekommen für die letzten 6 Monate.

Bewilligung lief bis 31.8.25 abgegeben 01.09.25. Ende voriger Woche mal die Hotline angerufen: Nichts, keine Bearbeitung stattgefunden. Die nette Dame am Telefon sagte "einen Vermerk" zu machen, da es schon über 4 Wochen her wäre.

Heute angerufen und erfahren, das ein Schreiben raus wäre in dem fehlende Belege
gefordert werden.
Nach 5 Wochen in dem der Antrag vorliegt!
Und die Belege die angeblich fehlen habe ich nachweislich (da online) übermittelt.

 :nea:


Chakotay

Die gesetzliche Höchstfrist für die Bearbeitung eines SGB II-Antrags (Bürgergeld) beträgt sechs Monate (§ 88 SGG) .
Danach ist eine Untätigkeitsklage möglich.

Aber ist bestimmt besser wenn du die Belege nochmal einreichst.

Wenn dann immer noch nichts kommt, Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

Mal eine Frage: Ich selbst nutze das Online Portal ja nicht. Bekommt man das eine Art Eingangsbestädigung? (Beim Finanzamt klappt das ja).
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Enno

Ja, bekommt man.
Und man kann im Nachhinein genau sehen was man eingereicht hat.

Chakotay

Ah ha, Danke.

und Sorry, Ich hatte übersehen das es ja um einen abschließenden Bescheid geht.
Insofern macht ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht eher keinen Sinn.
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Rotti

#4
Zitat von: Enno am 08. Oktober 2025, 15:23:00Bewilligung lief bis 31.8.25 abgegeben 01.09.25. Ende voriger Woche mal die Hotline angerufen: Nichts, keine Bearbeitung stattgefunden. Die nette Dame am Telefon sagte "einen Vermerk" zu machen, da es schon über 4 Wochen her wäre.
wenn bei dir kein Schonvermögen auf dem Konto sollte der WBA Bescheid in der nächsten Woche kommen, ansonsten beim JC einen Vorschuss beantragen wegen Mietschulden. Schreib das bei den geforderten Nachweisen gleich dazu. War natürlich viel zu spät abgegeben
Bewilligung lief bis 31.8.25 abgegeben 01.09.25.

Zitat von: Chakotay am 08. Oktober 2025, 16:01:59Mal eine Frage: Ich selbst nutze das Online Portal ja nicht. Bekommt man das eine Art Eingangsbestädigung? (Beim Finanzamt klappt das ja).
ja sobald du das sendest, wird es dir bestätigt im System war bei mir so jedenfalls.

Zitat von: Chakotay am 08. Oktober 2025, 16:01:59Die gesetzliche Höchstfrist für die Bearbeitung eines SGB II-Antrags (Bürgergeld) beträgt sechs Monate (§ 88 SGG) .

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Bearbeitungsdauer
0 bis 14 Werktage (Für Erstanträge im Leistungsbereich wird eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von maximal 14 Arbeitstagen angestrebt. Dafür müssen die Unterlagen vollständig vorliegen.)

https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=B100019_106311931

Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Enno

@Rotti

Der vorläufige (nächste) WBA ist längst genehmigt. Hier geht es um den abschließenden (vergangenen) Zeitraum. Diesen Antrag kann man erst nach Ablauf der 6 Monate (31.8.) abgeben, wenn man weis, was alles an Unkosten/Einnahmen war. Die Abgabe am 01.09. war also zum frühestmöglichen Zeitpunkt.