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Aufforderung zu Mitwirkung und Verspätung

Begonnen von Tränenschleier, 14. Dezember 2025, 20:24:49

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Tränenschleier

Hallo Guten Abend:
Ich habe eine Aufforderung zu Mitwirkung erhalten, dass ich dem Jobcenter Nachweis über Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung schicken muss.
Nun ist es so, dass meine Ärzte Arztberichte und Bescheinigungen für diesen Antrag bei der Rentenversicherung vorbereiten müssen und brauchen Zeit, wir können also die Frist, die gesetzt worden ist nicht einhalten.
Fragen dazu:
Was für eine Art Aufforderung zu Mitwirkung ist das?
Wie werden die Leistungen bei dieser Art der Mitwirkung eingestellt? für 1 oder 2 oder 3 Monate oder werden die Leistungen ,,nur" bis zu Mitwirkung eingestellt?
Wir haben dem Jobcenter mitgeteilt, dass mehr Zeit nötig ist, trotzdem hier bitte die Frage, weil es Angst macht.
Herzlichen Dank im Voraus

Bundspecht

Zitat von: Tränenschleier am 14. Dezember 2025, 20:24:49dass ich dem Jobcenter Nachweis über Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung schicken muss.

Nun ja, das JC will einfach wissen, ob Du den Antrag auch wirklich gestellt hast.

Zitat von: Tränenschleier am 14. Dezember 2025, 20:24:49Nun ist es so, dass meine Ärzte Arztberichte und Bescheinigungen für diesen Antrag bei der Rentenversicherung vorbereiten müssen und brauchen Zeit,

ist eigentlich unnötig diese dem Antrag beizufügen (kosten Zuviel Zeit). Es reicht vollkommen aus, deine Ärzte (alle) anzugeben, und diese von der Schweigepflicht zu entbinden.

Der Rententräger holt sich dann schon die Berichte von den Ärzten, die gebraucht werden.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Tränenschleier

Zitat von: Bundspecht am 15. Dezember 2025, 08:48:52
Zitat von: Tränenschleier am 14. Dezember 2025, 20:24:49dass ich dem Jobcenter Nachweis über Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung schicken muss.

Nun ja, das JC will einfach wissen, ob Du den Antrag auch wirklich gestellt hast.

Zitat von: Tränenschleier am 14. Dezember 2025, 20:24:49Nun ist es so, dass meine Ärzte Arztberichte und Bescheinigungen für diesen Antrag bei der Rentenversicherung vorbereiten müssen und brauchen Zeit,

ist eigentlich unnötig diese dem Antrag beizufügen (kosten Zuviel Zeit). Es reicht vollkommen aus, deine Ärzte (alle) anzugeben, und diese von der Schweigepflicht zu entbinden.

Der Rententräger holt sich dann schon die Berichte von den Ärzten, die gebraucht werden.
Ja, Danke.
Aber jetzt wollen die neuen Ergebnisse der Untersuchungen auch einreichen. Deswegen war die Frage, was für eine Aufforderung zu Mitwirkung das ist? und wird bei dieser Aufforderung die Leistungen eingestellt, für wie lange? bis man der Mitwirkung nachkommt oder für mehrere Monate???
Wird man vorher bevor die Leistungen eingestellt werden, schriftlich informiert?
Das sind die Fragen.

Bundspecht

Also....

Das JC hat die Ergebnisse deiner Ärztlich Untersuchungen nicht zu interessieren ...Geht die schlich nix an.

Wenn Du einen Antrag bei Rententräger stellt, in deinem Fall auf Erwerbsminderung Rente, dann bekommst Du in der Regel eine "Eingangsbestätigung".....

Diese möchte das JC dann in Kopie haben.

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, hast DU diesen Antrag aber noch nicht fertig ??? Richtig. Dann teile dem JC dies genau so mit.

In der Regel bekommt man diese Bestätigung recht schnell vom Rententräger , wenn der Antrag dort eingegangen ist.

Wie gesagt, lass die ganzen Berichte von deinen Ärzten weg.

Hast Du das mit der "Frist" vom JC schriftlich ???

Wenn ja, stell das Schreiben doch mal bitte hier ein (wichtige Daten "Schwärzen)
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Tränenschleier

Danke.
Es wurde eine Frist gesetzt und das steht in dem Schreiben ( ich habe keinen Scanner, daher kopiere ich das):
Falls Sie die Kopien beziehungsweise Informationen nicht abgeben, können die Leistungen - das Bürgergeld
oder Bildungs- und Teilhabeleistungen versagt beziehungsweise entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie keine beziehungsweise geringere Leistungen erhalten.

Bundspecht

Wie gesagt, ich würde dem JC mitteilen, dass Du immer noch dabei bist den Antrag zu stellen. Allerdings weis ich ja nun nicht wie lange Du nun schon dabei bist.

Aber ich würde mir da nicht mehr all Zuviel Zeit mit lassen.

Und ob das so alles Rechtens ist, was das JC da verlangt, da bin ich mir auch nicht so ganz sicher. Aber da müssten andere "User" mal ein Auge drauf werfen....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Tränenschleier

Die Frist war bis 10.11.
Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich die Unterlagen vorbereite.
Seitdem habe ich keine Nachricht bekommen.
Ich bereite die Unterlagen vor.

Wenn ich das richtig verstehe, würden sie die Leistungen einstellen, bis man der Mitwirkung nachkommt.
Das war die Frage.

Ottokar

Wie Bundspecht schon schrieb, benötigst du für den Antrag keine Unterlagen, die fordert die DRV direkt bei den Ärzten an, die du im Antrag angibst.
Den Antrag kann man leicht an einem Tag ausfüllen.
Wenn dir das JC bereits zuvor eine Frist bis zum 10.11. gestellt hatte, frage ich mich allerdings, warum du das so lange hinauszögerst.
Und ja, das JC kann nach § 5 Abs. 3 SGB II die Leistung nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung so lange einstellen, bis du den Antrag bei der DRV gestellt hast. Die Leistung wird dann nachgezahlt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tränenschleier

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2025, 11:53:59Wie Bundspecht schon schrieb, benötigst du für den Antrag keine Unterlagen, die fordert die DRV direkt bei den Ärzten an, die du im Antrag angibst.
Den Antrag kann man leicht an einem Tag ausfüllen.
Wenn dir das JC bereits zuvor eine Frist bis zum 10.11. gestellt hatte, frage ich mich allerdings, warum du das so lange hinauszögerst.
Und ja, das JC kann nach § 5 Abs. 3 SGB II die Leistung nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung so lange einstellen, bis du den Antrag bei der DRV gestellt hast. Die Leistung wird dann nachgezahlt.
Dankeschön für Antwort.
Der Grund für Verzögerung ist, dass meine Ärzte neue Arztberichte erstellen möchten und wir das auch mit dem Antrag schicken möchten, NUR das ist der Grund, sonst nichts.
Alle sonstigen Unterlagen sind bereit.
Du hast die eigentliche Frage beantwortet, das ist sehr gut, jetzt hat man etwas Luft, die Ärzte werden erst im neuen Jahr wiederkommen.

Ottokar

Das macht überhaupt keinen Sinn.
Die DRV fordert ohnehin neue Arztberichte an, welche die Ärzte dann außerdem vergütet bekommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tränenschleier

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2025, 12:25:02Das macht überhaupt keinen Sinn.
Die DRV fordert ohnehin neue Arztberichte an, welche die Ärzte dann außerdem vergütet bekommen.
Achso OK.
Dann schicke ich die Unterlagen los. Das wäre dann das beste.