Jobcenter fragt den Vermieter aus – Das wird ab Juli 2026 strenger werden

Begonnen von selbiger, 11. Januar 2026, 18:32:15

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selbiger

Der Brief landet nicht beim Jobcenter-Kunden, sondern beim Vermieter: Bitte bestätigen Sie Miethöhe, Nebenkosten, Mietbeginn und wer in der Wohnung lebt. Spätestens wenn der Vermieter nachfragt, ob ,,da jetzt das Jobcenter drin hängt", wird klar, worum es in Wahrheit geht:

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-fragt-den-vermieter-aus-das-wird-ab-juli-2026-strenger-werden

wie dreist ist das denn..??ganz schön kriminelle energie die da an den tag gelegt wird..man man.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Unwissender

Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

selbiger

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Mal abgesehen davon, dass es sich um einen Entwurf handelt, steht weiter unten im Artikel wie sich Leistungsbezieher am besten verhalten können um diese Vermieteranfragen zu vermeiden.

ZitatWas Leistungsbeziehende jetzt konkret tun können

1) Vermieteranfragen vorbeugen: Unterlagen vollständig einreichen

Wer vermeiden will, dass das Jobcenter den Vermieter kontaktiert, sollte die KdU-Unterlagen so liefern, dass Rückfragen unnötig werden: Mietvertrag, aktuelle Miethöhe (inkl. Mieterhöhungsschreiben), Nachweise über laufende Mietzahlungen und die letzte Betriebskosten-/Heizkostenabrechnung.

Sobald das Jobcenter trotzdem beim Vermieter anfragt, ist die erste Frage nicht ,,Darf es das?", sondern ,,Welche konkrete Lücke will das Jobcenter schließen – und warum reicht mein Material nicht aus?".

2) Transparenz verlangen – schriftlich und ohne Eskalation

Wenn ein Vermieterbogen versandt wurde, lohnt es sich, das Jobcenter um eine sachliche Konkretisierung zu bitten: Welche Angaben werden benötigt, zu welchem Zweck, und welche Rechtsgrundlage wird herangezogen? Das ist nicht kleinlich, sondern wichtig, weil die Datenerhebung bei Dritten besonders sensibel ist und sich in der Praxis schnell verselbstständigt.

3) Datenminimierung durchsetzen: Nur KdU-relevante Informationen gehören in die Akte

Schon heute – und erst recht nach der Reform – ist der Maßstab die Erforderlichkeit. KdU-relevant sind Miethöhe, Nutzungsbeginn, Abrechnungslogik und Haushaltsnutzung. Nicht erforderlich sind Wertungen über den Mieter, Mutmaßungen, persönliche Konflikte oder ,,Erklärungen", warum jemand Leistungen bezieht.

Wer merkt, dass ein Vermieter in diese Richtung schreibt, sollte das Jobcenter schriftlich auffordern, nur die für die KdU-Prüfung notwendigen Daten zu verarbeiten.

Also im Prinzip genau so wie es jetzt schon läuft. Was ab Juli nach dem Entwurf nicht mehr zieht, sind Ausreden wie z. B. "Betriebskostenabrechnung habe ich nicht bekommen".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

selbiger

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2026, 15:11:20sind Ausreden wie z. B. "Betriebskostenabrechnung habe ich nicht bekommen".

wer macht denn sowas..und riskiert stress..??ich kenne niemanden der das macht..aber andersrum betrachtet ist das sowas wie..ihr seit alle nicht vertrauenswürdig..deshalb klingeln wir jetzt beim vermieter zusätlich an..so sieht man einmal mehr was der staat von einem denkt und hält..
das ist genau son sinnloses vorhaben wie vieles andere auch..nur noch mehr bürokratie..und zusäztliche aufwände..wenn das nicht teuerer ist als das was man angeblich einsparren will..ich weis ja nicht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2026, 15:11:20Schon heute – und erst recht nach der Reform – ist der Maßstab die Erforderlichkeit
Genau deswegen hat ein JC den VM absolut NICHT zu Kontaktieren!

Fehlen irgendwelche Angaben, hat es beim Bürgergeldempfänger "Kunden" nachzufragen und nicht anders.

Außer man hat dem zugestimmt, dass ein JC es darf, z. B., wenn die Miete ohnehin direkt an den VM geht.

Rotti

Zitat von: selbiger am 12. Januar 2026, 14:47:08
Zitat von: Unwissender am 12. Januar 2026, 09:14:00Wo ist der Datenschutz?

dieser gild nicht für jeden.. :weisnich:
Hinter den Datenschutz können sich nicht alle verstecken. Auch ich möchte gerne Auskunft haben, aber durch das Gesetz bekomme ich keine mehr wer mich z.b. beim Discounter bedient da trägt keiner mehr ein Namensschild an der Kleidung wie früher mal.
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Januar 2026, 18:04:20z. B., wenn die Miete ohnehin direkt an den VM geht.


das tut es bei mir..und ist das eine..also muss der vermieter demnach koregterweise beim jc druck machen wen die nicht pünklich zahlen oder nicht zahlen..ich habe in gewisserweise die verantwortung der zu zahlenden miete dem jc übergeben..auch wenn der mietvertrag bei mir liegt.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Unwissender

Da würde es bei mir schwierig werden! denn seit 2017 habe ich kein NK Abrechnung mehr bekommen und zahle seitdem immer das Gleiche!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!