Modellprojekt Bürgerarbeit

Begonnen von Ottokar, 06. März 2012, 10:49:23

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Ottokar

Es gibt im Forum verstreut viele Themen und Beiträge dazu. Ich will versuchen, nachfolgend das Wichtigste davon zusammenzufassen.

Das Wichtigste zuerst
Das Modellprojekt Bürgerarbeit besteht aus einer mind. 6monatigen sog. Aktivierungsphase, an diese schließt sich eine mögliche Beschäftigungsphase an, die sog. Bürgerarbeit.
Während der Aktivierungsphase soll intensiv versucht werden, den Arbeitslosen auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzubringen, vorrangig durch Abbau von Vermittlungshemmnissen, z.B. durch Weiterbildung. Zulässig sind jedoch alle Eingliederungsmittel, auch AGHs (sog. 1 Euro Jobs).
Gelingt dies innerhalb der ersten 6 Monate nicht, so kann die Aktivierungsphase unbefristet verlängert werden.
Alternativ kann der Teilnehmer an diesem Projekt einen Bürgerarbeitsjob angeboten bekommen. Das Problem hierbei ist, dass diese ca. 4fach überzeichnet sind, d.h. auf 4 Teilnehmer an diesem Projekt kommt gerade mal ein Bürgerarbeitsjob.
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es ohnehin nicht.
Das Grundproblem für die nur wenigen Bürgerarbeitsjobs liegt offensichtlich hauptsächlich darin, dass diese den selben Zulassungsvorausetzungen unterliegen, wie AGHs. Allerdings sind hier Tricksereien nur schwer möglich, da die Zulassung derselben nicht wie bei AGHs vor Ort durch die Jobcenter erfolgt, sondern durch das Bundesverwaltungsamt. "Kreative" Träger gehen somit das Risiko ein, sich bei Missbrauch Regressforderungen gegenüber zu sehen, die ihre Existenz vernichten könnten.
Die Bundesregierung muss diesbezüglich auch der EU Rechenschaft ablegen, denn die Bürgerarbeitsjobs werden zu fast 50% mit EU-Mitteln (ESF) bezahlt. Wird da Missbrauch festgestellt, muss Deutschland alles zurückzahlen, das will man verständlicherweise verhindern.
Trotzdem liegen uns verschiedene Berichte über Bürgerarbeitsjobs vor, deren Tätigkeitsinhalt ganz offensichtlich erheblich von dem gesetzlich zulässigen (und vermutlich auch von den im Antrag an das Bundesverwaltungsamt genannten) abweicht.
Beschwerden über möglichen Missbrauch können und sollten (unter Angabe der Maßnahmenummer) direkt an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden. Zuständig ist die Abteilung II, Referatsgruppe II B, Referat II B 2.

Uns ist bis jetzt kein Fall bekannt, wo ein Bürgerarbeitsplatz tatsächlich zu einem Job auf dem 1. Arbeitsmarkt führte.
Auch die Presse berichtet des öfteren über den Flop beim Bürgerjob.
De facto spricht ja ohnehin schon die Realität dagegen, denn aufgrund der o.g. Zulassungsbeschränkungen werden Bürgerarbeitsplätze ohnehin nur für Tätigkeiten eingerichtet, für die es keine Jobs auf dem 1. Arbeitsmarkt gab, gibt und geben wird.

Seit 06.04.2011 ist im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit auch Arbeitnehmerüberlassung zulässig, d.h. der Träger, beim dem der Bürgerarbeiter angestellt ist, darf diesen im Rahmen der zulässigen Tätigkeiten an Dritte ausleihen.
=> http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_2143582/DE/Aufgaben/Abt__II/esf-projekte/Buergerarbeit/Aktuelles/Meldungen/Aktuelles__110413.html?__nnn=true

Ein paar Fakten
Anträge auf Bürgerarbeitsplätze konnten bis zum 31.12.2011 beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden.
Die Bewilligung beantragter Bürgerarbeitsplätze muss bis zum 01.05.2012 erfolgen. Bis dahin müssen auch alle bewilligten Bürgerarbeitsplätze bereits einmal mit einem Teilnehmer besetzt worden sein, sonst werden dafür keine Fördermittel mehr ausgegeben.
Alle Bürgerarbeitsplätze enden spätestens zum 31.12.2014.
Die Anzahl der bewilligten Bürgerarbeitsplätze nach Bundesländern findet man hier.

Den Stand zum 29.12.2011 berichtet das Bundesverwaltungsamt wie folgt:
bewilligte Stellen: 31003
abgelehnte Stellen: 1695 (wobei man hier davon ausgehen kann, dass diese Zahl künstlich geschönt wurde, indem man zuerst auffordert, Anträge zurückzuziehen um eine Ablehnung zu vermeiden)
bewilligte Stellen nach Bundesländern:


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachsen-Anhalt4927
Nordrhein-Westfalen3275
Sachsen3106
Brandenburg3045
Berlin2352
Thüringen2331
Niedersachsen2303
Bayern1721
Mecklenburg-Vorpommern1710
Saarland1548
Baden-Württemberg1482
Hessen1122
Schleswig-Holstein880
Rheinland-Pfalz642
Bremen419
Hamburg140

Die rechtliche Seite
Verdi vertritt die Auffassung, das Bürgerarbeit einen extremen Niedriglohnsektor etablieren und dass Bürgerarbeit nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen ist. Gegensätzliche Aussagen des BMAS und der BA entsprächen lt. Verdi nicht der Wahrheit und wären nicht von verdi autorisiert.
Konkret heißt das, dass ein Bürgerarbeiter auf Zahlung eines Tariflohnes nach TVöD klagen kann.
Zum Artikel bei gegen-hartz.de => http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-buergerarbeit-oder-buergerzwang-10195.php
Die Positionspapiere von verdi:
http://hartz.info/dateien/pdf/buergerarbeit/Erwerbslose-zum-Thema-Burgerarbeit.pdf
http://hartz.info/dateien/pdf/buergerarbeit/verdi-Buergerarbeit_und_TVoeD_1110.pdf
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