SG Gießen: Ehepaar darf zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen behalten

Begonnen von Gast21319, 30. Juni 2015, 08:26:57

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Gast21319

Das SG Gießen hat entschieden, dass Leistungsbezieher zu viel gezahlte Leistungen behalten dürfen,
wenn die Behörde die Leistungsbewilligung nicht innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen zurücknimmt,
welche die Rücknahme der Zahlungen für die Vergangenheit rechtfertigten. AZ: S 22 AS 629/13


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