Anspruch nach SGB IX: Muss Schwerbehinderung im Bewerbungschreiben mitgeteilt we

Begonnen von Gast38036, 05. November 2015, 15:05:04

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Gast38036

Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. Eine solche Mitteilung muss bei jeder Bewerbung erfolgen.

Entscheidend ist die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX im Zeitpunkt der Bewerbung, nicht zu einem früheren Zeitpunkt, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil (8 AZR 759/13).