SG Magdeburg: Jobcenter muss Umzug aus Wohnung ohne Dusche genehmigen

Begonnen von Meck, 09. November 2015, 08:10:30

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Meck

Hartz IV: Nicht jedes Kellerloch angemessen

Wenn Hartz IV Bezieher eine ursprünglich gewählte, kostenmäßig angemessene Unterkunft (monatliche Inklusivmiete: EUR 195,-) weder über eine Badewanne noch über eine Dusche verfügt sowie das WC und das Waschbecken sich nicht innerhalb der Wohnung, sondern im Treppenhaus befinden, dann entspricht diese Unterkunft bereits hinsichtlich der Ausstattung nicht mehr den heutigen einfachen und grundlegenden Wohnbedürfnissen. Das urteilte das Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 29. Oktober 2015 (Az.: S 22 AS 3193/15.ER).


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nicht-jedes-kellerloch-angemessen-361776.php




Wohnen Hartz-IV-Bezieher in einer nur 25 Quadratmeter großen Wohnung ohne Dusche oder Wanne, muss das Jobcenter einen Umzug in eine größere angemessene Unterkunft erlauben. Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitslose die Wohnung auch für das Umgangsrecht mit seinem Kind nutzt, entschied das Sozialgericht Magdeburg per einstweiliger Anordnung in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 29. Oktober 2015 (Az.: S 22 AS 3193//15 ER).

-->> http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/jobcenter-muss-umzug-aus-wohnung-ohne-dusche-genehmigen




Beschluss: http://anwaltskanzlei-loewy.de/app/download/5803586090/SG+MD+S+22+AS+3193-15+ER.pdf
LG Meck :bye: