SG Mainz: Übernahme von Möbellagerkosten eines Wohnungslosen durch das Jobcenter

Begonnen von Meck, 22. März 2016, 19:13:12

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Meck

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnungsloser einen Anspruch auf die Übernahme von Einlagerungskosten gegenüber dem Jobcenter haben kann (AZ: S 15 AS 708/14).

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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Greywolf08

Hammer :wand: .. Und wenn er dann endlich ne Wohnung gefunden hat, hat er keine Möbel mehr und bekommt dann nur noch nen Darlehen, weil er ja schon Möbel besessen und diese verkauft hat. :teuflisch:

Kati231@aol.com