SG Berlin: EinV - Keine widersprüchlichen Hartz IV Forderungen

Begonnen von Meck, 30. März 2016, 17:08:21

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Meck

Jobcenter müssen in Eingliederungsvereinbarungen klar formulieren, was sie von einem Hartz-IV-Bezieher genau erwarten. Werde einerseits der Ausbau einer bestehenden Selbstständigkeit verlangt, gleichzeitig aber auch mit gleicher Priorität Bemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ist dies widersprüchlich, entschied das Sozialgericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 17. März 2016 (Az.: S 75 AS 3600/16 ER). Die Behörde müsse dann vielmehr dem Leistungsempfänger mitteilen, was wichtiger ist. Die Berliner Richter ordneten damit die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Jobcenter-Bescheid an.

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LG Meck :bye: