BGH: Wegen 15,59 € Extramiete - Frau muß Miete für nicht vorhandene Küche zahlen

Begonnen von Meck, 13. April 2016, 19:19:03

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Meck

Wegen 15,59 Euro Extra-Miete zieht eine Frau vor Gericht. Dass sie für eine Einbauküche zahlen soll, die es gar nicht mehr gibt, geht ihr gegen den Strich. Aber Recht heißt nicht immer Gerechtigkeit. Cornelia Gäbler hatte eigentlich gedacht, am Ende siegt der gesunde Menschenverstand. Wenn jemand etwas gemietet hat, dann muss er dafür bezahlen. Und wenn die Sache, die er gemietet hat, nicht mehr da ist, hat sich das mit dem Bezahlen erledigt, fertig.

Aber so einfach liegen die Dinge nicht, und deswegen wird Gäblers Fall in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt (Az. VIII ZR 198/15). Gestritten wird um 15,59 Euro im Monat. Aber der 44-Jährigen geht es ums Prinzip.


-->> http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_77544404/bgh-urteil-mieterin-muss-fuer-gestohlene-einbaukuecke-zahlen.html

-->> https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20198/15
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Quinky

Das ist völlig richtig, sie muß weiter zahlen, ABER
Sie kann vom Vermieter VERLANGEN, das er eine neue Küche zur Verfügung stellt!!!! Wenn sie diese dann in den Keller stellt, spielt KEINE Rolle.
Sie hat eine Küche gemietet, also MUSS der Vermieter eine Küche zur Verfügung stellen!! (Es spielt vertraglich KEINE Rolle, das sie selbst eine Küche gekauft hat)

Ob der Vermieter DANN auf die 15,59€ Monat verzichtet oder für mehrere Tausend Euro eine NEUE Küche bezahlt, überlasse ich dem Vermieter.
Nur Mietvertrag ist Mietvertrag, die 15,59€ müssen gezahlt werden.

Gruß
Ernie