SG Dortmund: Hartz IV - Fahrt­kosten­pauschale bei Nebentätigkeit

Begonnen von Meck, 19. April 2016, 19:51:08

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Meck

Hartz IV: Fahrt­kosten­pauschale bei Nebentätigkeit wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Entgelt bis 100 Euro monatlich fällt unter Einkommens­freibetrag.

Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrt­kosten­pauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund. (AZ: S 31 AS 2064/14)


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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: