SG Trier: Kein Cannabis auf Hartz-IV oder Kassenrezept

Begonnen von Meck, 30. April 2016, 09:50:04

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Meck

Das Sozialgericht Trier hat in zwei Beschlüssen einen Anspruch auf Versorgung einer 30-jährigen Hartz-IV-Empfängerin mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apothekenabgabepreis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheitsstörungen abgelehnt. Es handele sich weder um einen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

SG Trier, Pressemitteilung vom 29.04.2016 zu den Beschlüssen S 5 KR 68/16 ER vom 26.04.2016 und S 5 AS 47/16 vom 30.03.2016


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Zum Thema Cannabis gab es vor kurzem auch dieses Urteil: BVerwG: Bundesgericht erlaubt Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten
LG Meck :bye: