BGH: Auch Sozialleistungsbetrüger haften nur für den tatsächlichen Schaden

Begonnen von Ottokar, 08. Mai 2016, 10:37:41

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Ottokar

Auch Sozialleistungsbetrüger haften nur für den tatsächlichen Schaden.

Keine Frage, Sozialleistungsbetrug ist ein verwerfliches Verhalten.
Trotzdem - oder gerade deswegen - müssen die Richter genau hinsehen und dürfen den Schaden nicht einfach schätzen, oder sich auf die Angaben der geschädigten Sozialleistungsträger verlassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem wegweisenden Urteil klarstellte (Beschluss vom 22.03.2016, 3 StR 517/15).
Im verhandelten Fall hatten Angeklagte Einkommen verschwiegen, um höhere Sozialleistungen zu erhalten.
Der BGH stellte hierzu klar, dass ein Gericht in Fällen von Sozialleistungsbetrug selbst prüfen (nachrechnen) muss, wie hoch das nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften anzurechnende Einkommen gewesen wäre.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=74495&pos=0&anz=1
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oldhoefi

Strafrichter muss selbständig die Behördenangaben prüfen

Der BGH hat entschieden, dass in Fällen des Vorwurfes wegen Sozialleistungsbetrug das zuständige Gericht selbständig zu prüfen hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand.

Gerade die Jobcenter erzählen viel und auch nicht immer das Richtige, wenn der Tag lang ist, daher ist das eine sehr wichtige Entscheidung.

mehr dazu --> http://www.jurablogs.com/2016/04/28/sozialleistungsbetrug-der-strafrichter-muss-selbst-rechnen

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 07.05.2016)

Gast31642


oldhoefi

Zitat von: Gast31642 am 13. Mai 2016, 03:40:41aha die fliegenden Teppich Händler....
Es ist doch vollkommen irrelevant, wer letztendlich den Sozialleistungsbetrug begangen hat.

Zitat von: Ottokar am 08. Mai 2016, 10:37:41Der BGH stellte hierzu klar, dass ein Gericht in Fällen von Sozialleistungsbetrug selbst prüfen (nachrechnen) muss, wie hoch das nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften anzurechnende Einkommen gewesen wäre.
Das ist der Tenor dieses BGH-Beschlusses!

Ottokar

Zitat von: oldhoefi am 13. Mai 2016, 20:28:06Das ist der Tenor dieses BGH-Beschlusses!
Der sich in Rz 9 und 10 findet.
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