LSG Mainz: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf Ernährungs-Mehrbedarf

Begonnen von Meck, 11. Mai 2016, 15:45:24

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Meck

Hartz-IV-Bezieher mit einer Laktoseintoleranz müssen mit dem regulären Arbeitslosengeld-II-Satz auskommen. Auch wenn sie sich laktosefrei ernähren müssen, ist damit gegenüber einem Gesunden noch kein krankheitsbedingter Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung verbunden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 11. Mai 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 AS 403/14).

-->> http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/hartz-iv-ausreichend-auch-bei-laktoseintoleranz-2016051165632

Siehe auch -->> SG Darmstadt: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf höhere Leistungen
LG Meck :bye:

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.