LSG Mainz: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf Ernährungs-Mehrbedarf

Begonnen von Meck, 11. Mai 2016, 15:45:24

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Meck

Hartz-IV-Bezieher mit einer Laktoseintoleranz müssen mit dem regulären Arbeitslosengeld-II-Satz auskommen. Auch wenn sie sich laktosefrei ernähren müssen, ist damit gegenüber einem Gesunden noch kein krankheitsbedingter Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung verbunden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 11. Mai 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 AS 403/14).

-->> http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/hartz-iv-ausreichend-auch-bei-laktoseintoleranz-2016051165632

Siehe auch -->> SG Darmstadt: Laktoseintoleranz - Kein Anspruch auf höhere Leistungen
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye:

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.