OLG Hamm: Zahnmedizinische Versorgung mit Amalgam

Begonnen von Meck, 29. Mai 2016, 09:20:08

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Meck

Zahnärzte dürfen für Zahnfüllungen Amalgam verwenden. Auch können sie bei neuen Behandlungen darauf aufbauen. Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen ist grundsätzlich unbedenklich. Auf mögliche Allergien und Alternativen muss ein Zahnarzt nicht hinweisen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. März 2016 (AZ: 26 U 16/15).

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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Gast29894

Gibt es denn noch viele Zahnärzte, die Amalgam verwenden?