BSG: Hartz IV Bezieher dürfen kein Glück haben-Gewinne als Einkommen anrechenbar

Begonnen von Meck, 16. Juni 2016, 09:09:44

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Meck

Gewinne von Geldspielautomaten und anderen Glücksspielen bringen Hartz-IV-Empfängern kein Glück. Denn sie werden ihnen komplett als Einkommen angerechnet, urteilte dam Mittwoch, 15. Juni 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 41/15 R). Danach kann lediglich der Einsatz für das konkret gewinnbringende Spiel abgesetzt werden.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-duerfen-kein-glueck-haben.php
LG Meck :bye:

Sophiagirl

Also wenn ich das richtig lese ist es aufgefallen wegen Bareinzahlungen auf dem Konto. Wenn man es also nicht einzahlt fällt es auch nicht auf so lange niemand petzt? Sehe ich das so richtig?

Orakel

Zitat von: Sylvergirl am 16. Juni 2016, 09:24:16
Sehe ich das so richtig?

Nein! "Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld ... (§ 11 ABS: ! Satz 1 SGB II) Dort steht nicht: "Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einzahlungen auf dem Konto ..."

Meph1977

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Orakel

Meine Gesetzbücher scheinen veraltet zu sein ...

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 263 Abs. 1 StGB)

Die Neufassung lautet wohl: ...  wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, sofern er erwischt wird." Richtig? Ich werde es schon mal handschriftlich in meiner Ausgabe des StGB ergänzen. Man weiß ja nie, ob man das mal braucht. Obwohl ... wenn man es braucht, wird man vermutlich bereits erwischt worden sein ... Komplizierte Rechtslage ...

Sophiagirl


götzb

Gehen wir mal davon aus ein H.iVler gewinnt einen Betrag X, und meldet das den Jobcenter.
Dieser Betrag wird mit den Zahlungen verrechnet, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Kein Glück kann man nicht wirklich sagen, denn zumindest während der Phase wo er kein Geld vom JC bekommt, hat er Ruhe vor Einladungen und Aktiverungsgedödel.
Das kann u.u. ein erheblichen Mehrwert darstellen.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Gast30174

Kommt auf die Höhe des Gewinns an, ob der Betreffende weiterhin ALG braucht oder nicht. Nicht mit jedem Gewinn ist man aus dem ALG-Bezug raus.

Chakotay

Zitat von: Orakel am 16. Juni 2016, 11:55:14Komplizierte Rechtslage ...

Na die ist so kompliziert weil das Urteil und das SGB II weit an der Praxis vorbei geht.
Ich selbst gehe den Geldspielautomaten aus dem Weg, aber ich kannte da mal einen Spieler.
Es dürfte zu bezweifeln sein das jemand am nächsten Tag ins JC geht:
"Guten Morgen, ich habe gestern 100 € in der Kneipe gewonnen".  :clever:
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Meph1977

Orakel. Dieses "sofern man erwischt wird" steht implizit hinter jedem Strafgesetz und solange der Gewinn nicht in die tausende geht hab ich kein Problem damit zumal an Geldautomaten der Spieler, wenn er nicht gerade ein richtiges Glücksschwein ist, mindestens den selben Betrag reingesteckt hat. Eher mehr.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Orakel

In der Regel gehen Straftäter davon aus, dass sie nicht erwischt werden. Klappt aber bekanntlich nicht immer ...

Aber ich sehe schon: Das Jobcenter beschei... ist Notwehr ... oder so ähnlich ... vielleicht auch nur dem Grundsatz geschuldet "Geiz ist geil" ...

AlterGaul

Ist doch wie immer, viele denken nur an die Pflichten die das JC hat, aber nicht an die eigenen.
Deshalb darf doch das JC nach Strich und Faden belogen werden, denn wenn die es machen, nehme ich mir auch das Recht dazu.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson


fluchtzwerg

Und wieder mal ein ganz reißerischer Titel mit null Substanz.

Auch der Arbeitende muss von seinem Gewinn leben, alternativ kann er weiterhin von seinem Erwerbseinkommen leben.
Das Erwerbseinkommen bleibt im Unterschied zum Hartz erhalten, weil er es als Entgelt für seine Arbeitsleistung erhält. Das Hartz ist keine Gegenleistung für Arbeit, sondern staatliche Alimentation für den Fall der Unfähigkeit, sich selbst zu sorgen (Bedürftigkeit). Genau diese Bedürftigkeit entfällt aber durch den Gewinn in dessen Höhe.

Aber manche sehen das Arbeitslosengeld halt immer wieder als Grundeinkommen. Wohnung und Ernährung muss der Staat schon bereitstellen, wenn ich einen Finger rühre (oder etwas gewinne), will ich das schon "on top" haben.

Chakotay

Zitat von: AlterGaul am 16. Juni 2016, 19:08:02
Ist doch wie immer, viele denken nur an die Pflichten die das JC hat,

Das JC sollte erst mal an seine eigenen Pflichten denken, dann hätte ich mehr Zeit und Muße für meine Tätigkeit und wäre schon lange raus.
Um beim Thema Gewinnspiel zu bleiben: Die spielen doch um was zu gewinnen. Wenn es dann von dem RS abgezogen wird, wo wäre dann noch der Sinn.
SGB II geht nun mal an der Realität vorbei und ist auch nicht umsetzbar.

Zitat von: fluchtzwerg am 16. Juni 2016, 19:19:44Grundeinkommen.

Gutes Stichwort. Dessen Einführung läßt sich auf langer Sicht eh` nicht vermeiden.
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)