BSG: Hartz IV Bezieher dürfen kein Glück haben-Gewinne als Einkommen anrechenbar

Begonnen von Meck, 16. Juni 2016, 09:09:44

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Gast30174

Zitat von: Chakotay am 16. Juni 2016, 20:47:20
Zitat von: AlterGaul am 16. Juni 2016, 19:08:02
Ist doch wie immer, viele denken nur an die Pflichten die das JC hat,

Das JC sollte erst mal an seine eigenen Pflichten denken, dann hätte ich mehr Zeit und Muße für meine Tätigkeit und wäre schon lange raus.

Dieser Aussage schließe ich mich an, mit einer kleinen Umformulierung: Das JC sollte sich erstmal an seine eigenen Rechte und Pflichten halten, dann(...)

Chakotay

Na, von ihren Rechten macht das JC ja eigentlich genug Gebrauch. Wenn man sich hier im Forum so umschaut (und auch auf anderen Websits), dann sogar mit Übertreibung.
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Gast38171

Zitat von: Orakel am 16. Juni 2016, 11:55:14Meine Gesetzbücher scheinen veraltet zu sein ...

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 263 Abs. 1 StGB)

Schade, das MA der JCs nicht nach dem StGB zur Rechenschaft gezogen werden können!  :sad:

Gast30174

Mit Übertreibung = sie überschreiten ihre rechtlichen Grenzen (zu Ungunsten der Leistungsempfänger)

Chakotay

Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Gast38171

Zitat von: Gast30174 am 16. Juni 2016, 21:04:14Mit Übertreibung = sie überschreiten ihre rechtlichen Grenzen (zu Ungunsten der Leistungsempfänger)

Wieso mit Übertreibung? Erklär mal bitte.

Gast30174

@Lady Miou:

Mein Beitrag bezüglich "Übertreibung" bezieht sich auf den hier:

Zitat von: Chakotay am 16. Juni 2016, 21:01:45
Na, von ihren Rechten macht das JC ja eigentlich genug Gebrauch. Wenn man sich hier im Forum so umschaut (und auch auf anderen Websits), dann sogar mit Übertreibung.

Frag Chakotay nach der Erklärung.

Ich habe Chakotays Beitrag so verstanden, wie ich in meinem Beitrag geschrieben habe.

Orakel

Zitat von: Gast38171 am 16. Juni 2016, 21:02:57
Schade, das MA der JCs nicht nach dem StGB zur Rechenschaft gezogen werden können!

Das sagt wer??? Außer dir natürlich ...

Gast30174

Zitat von: Gast38171 am 16. Juni 2016, 21:02:57
Zitat von: Orakel am 16. Juni 2016, 11:55:14Meine Gesetzbücher scheinen veraltet zu sein ...

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 263 Abs. 1 StGB)

Schade, das MA der JCs nicht nach dem StGB zur Rechenschaft gezogen werden können!  :sad:
Sie können zur Rechenschaft gezogen werden - aber es muss ihnen Vorsatz nachgewiesen werden.

Gast38171

Zitat von: Orakel am 16. Juni 2016, 21:09:06Das sagt wer??? Außer dir natürlich ...

Vielfältige Erfahrungen auch  hier im Forum, wenn man Anzeige gegen die Herrschaften machen möchte. Da sie ja vom Amts wegen handeln also für eine Behörde, wird man aufs Zivilrecht verwiesen. Somit nichts mit StGB!

Orakel

Was wäre dieses Forum ohne die wahren Rechtsexperten, die Juristen v.G.G., also die mit dem vollen Durchblick?!

Gast10987


AlterGaul

Zitat von: Orakel am 16. Juni 2016, 21:47:43
Was wäre dieses Forum ohne die wahren Rechtsexperten, die Juristen v.G.G., also die mit dem vollen Durchblick?!

Um sehr sehr viele Ratschläge ärmer  :grins: :lachen: :lol:
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Unwissender

Zitat von: Gast30174 am 16. Juni 2016, 14:37:18
Kommt auf die Höhe des Gewinns an, ob der Betreffende weiterhin ALG braucht oder nicht. Nicht mit jedem Gewinn ist man aus dem ALG-Bezug raus.

War vor einiger Zeit bei mir ja auch so! Hatte 10000 € im PS-Sparen meiner Hausbank gewonnen, das geld wurde natürlich auf meinem beim JC bekannten Konto ausgezahlt. Musste ich natürlich mitteilen und das JC stellte alles ein, bis der "Gewinn" verbraucht wurde und ich wieder Anspruch hatte! Ich dachte erst, man würde zurückrechnen (da ich mal gelesen habe, das im Falle, das man zu Vermögen kommt, Leistungen des JC für die letzten 10 Jahre zurückzahlen muss! Weiss aber nicht ob das noch stimmt! Evtl. kann jemand aufklären) Wozu es da noch ein BSG-Urteil braucht erschließt sich mir nicht!

Zur Bareinzahlung: mache ich auch! Sofern man "erklären" kann woher das Geld stammt, ist das auch kein Problem. Außer es sind immer wiederkehrende hohe Summen ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Chakotay

Zitat von: Orakel am 16. Juni 2016, 21:09:06
Zitat von: Gast38171 am 16. Juni 2016, 21:02:57
Schade, das MA der JCs nicht nach dem StGB zur Rechenschaft gezogen werden können!
Das sagt wer??? Außer dir natürlich ...

Ich z.B. sage das auch. Sicher kann man Strafanzeige stellen, aber zwischen Theorie und Praxis muss man schon unterscheiden.
Meine Anwältin fand in meinen Unterlagen eindeutig eine Nötigung. Riet mir jedoch an auf eine Anzeige zu verzichten, da das SG die Akte so lange nicht anfassen würde, wie die Staatanwaltschaft damit beschäftigt wäre. Da ich aber dringend die mir geschuldete Leistung benötigte.....
In anderen bekannten Fällen hatte die Staatanwaltschaft dahingehend argumentiert, es wäre nicht deren Aufgabe sozialrechtliche Probleme zu klären.

Zitat von: Gast10987 am 17. Juni 2016, 08:53:34
Zitat von: Gast30174 am 16. Juni 2016, 21:17:34
Sie können zur Rechenschaft gezogen werden - aber es muss ihnen Vorsatz nachgewiesen werden.
http://www.radiolippe.de/nachrichten/lippe/detailansicht/urteil-gegen-ehemaligen-mitarbeiter-des-jobcenters-lippe.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/berliner-jobcenter-fruehere-mitarbeiterin-zweigte-280-000-euro-ab-a-971075.html

Da könnte man noch einige Fälle hinzufügen. Aber alle haben eines gemeinsam: Der Geschädigte war der Staat, aber niemals ein LE.

Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)