SG Heilbronn: Jobcenter muss Hartz IV-Bezieher Heizkosten nachzahlen

Begonnen von Meck, 05. Juli 2016, 05:28:03

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Meck

Computerprogramm "Heikos 2.0" zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet.

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass das Computerprogramm "Heikos 2.0" der Stadt Heilbronn zur Berechnung angemessener Heizkosten ungeeignet ist und das Jobcenter eine Bezieher von Hartz IV-Leistungen daher Heizkosten nachzahlen muss.

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 23.06.2016 (AZ: S 15 AS 2759/12)


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