BSG: Hartz IV Bezieher dürfen nicht sparen

Begonnen von Meck, 15. Oktober 2017, 08:36:14

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Gast24851

@ Angela1968

CCR hat da wieder einen meisterlichen Text verfasst, aber er hat sich m M nicht generell gegen das sparen gewendet, sondern

Zitatüber die Freigrenzen kommt und es angibt ist selber Schuld

und was das angeben anbetrifft sollte man es mit Schäuble (HIV) oder Junker (wenn es ernst wird muss man lügen) halten.... z B schafft schon so eine kleine Kommastelle reichlich Freiraum zur Freigrenze

Gast30174

Dass Leistungsempfängern verboten wird, aus dem eigenen Regelsatz eine Summe in unbegrenzter Höhe anzusparen (anstatt nur bis zur Höhe des Schonbetrages), bedeutet nicht "nur" einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Menschen u.a., sondern durch diese Beschränkung wird ein Leistungsbezieher fortlaufend in Armut und Abhängigkeit gehalten.

Orakel

Willkommen im Jammertal! Man muss ja nicht einmal betroffen sein; es findet sich immer ein Grund zum gegenseitigen Schulterklopfen im Jammertal ...

Angela1968

Komisch,

ich schaff es nie über den Vermögensfreiraum zu sparen. Denn wenn ich da an Versicherung und TÜV fürs Auto denke und dann gehen Gegenstände kaputt die ersetzt werden wollen/müssen etc.

Also wie man nur denken, meinen kann das ein ALG II Empfänger über die Vermögensfreigrenuze sparen kann den bewundere ich nur bzw. frage mich wozu benötigt dieser dann noch Sozialleistungen?

Angela

MichaK

#34
Zitat von: Angela1968 am 30. Oktober 2017, 14:44:15frage mich wozu benötigt dieser dann noch Sozialleistungen?


benötigt er doch nicht. Lt. SGB II ist er dann nicht mehr hilfebedürftig.
Zufrieden jetzt?

Zitat von: Angela1968 am 30. Oktober 2017, 14:44:15
Komisch,

ich schaff es nie über den Vermögensfreiraum zu sparen.

ist nicht komisch, sondern ganz normal. Mach dir keine Sorgen! Vor allem nicht die von anderen Leuten. :grins:

Gast24851

Zitat von: Angela1968 am 30. Oktober 2017, 14:44:15
Komisch,

ich schaff es nie über den Vermögensfreiraum zu sparen. Denn wenn ich da an Versicherung und TÜV fürs Auto denke...

Daran finde ich überhaupt nichts komisch, ich glaube nicht das ein Auto im Regelsatz vorgesehen ist.
Mit einer Sparleistung von 15 € im Monat ist es theoretisch möglich über den Vermögensfreiraum zu sparen. Jetzt setze mal die Kosten Deines Autos dagegen.

Unwissender

Verstehe ich das richtig, dass nach diesem Urteil nun kein Geld mehr für Reparaturen angespart werden muss/soll/kann und das JC diese dann wieder "übernehmen" muss? Denn wie soll sonst. z.b. ein defekter Herd etc. finanziert werden?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

MichaK

Zitat von: Unwissender am 08. November 2017, 12:34:23
Verstehe ich das richtig, dass nach diesem Urteil nun kein Geld mehr für Reparaturen angespart werden muss/soll/kann und das JC diese dann wieder "übernehmen" muss?

sofern du damit über die freigestellten Vermögensbeträge kommst, ja. Allerdings ohne "übernehmen".