BAG: Bewerber mit Schwerbehinderung - Einladung zum Vorstellungs­gespräch

Begonnen von Meck, 15. August 2016, 14:32:30

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Meck

Bewerber mit Schwerbehinderung muss zum Vorstellungs­gespräch eingeladen werden. Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungs­unterlagen von fehlender erforderlicher Eignung des Bewerbers ausgehen.

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein öffentlicher Arbeitgeber bei einem Bewerbungsverfahren dazu verpflichtet ist, einen Bewerber mit einer Schwerbehinderung zu einem Vorstellungs­gespräch einzuladen. Der Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungs­unterlagen davon ausgehen, dass dem Bewerber die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle fehlt (8 AZR 375/15).


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LG Meck :bye:

Angela1968

Das ist dann aber den nichtbehinerten ungerecht gegenüber. Bei denen darf dann auf Grund der Bewerbungsunterlagen von fehlender Eignung des Bewerbers ausgegangen werden ohne einzuladen. Da würde ich aber als nichtbehinderter wegen Diskriminierung vor Gericht ziehen.

Angela

Universum

na toll ... führt also zu noch mehr frustrierenden Vorstellungsgesprächergebnissen ... :(