OLG Köln: Gericht verbietet Doppel-Gebühr bei Riester-Rente

Begonnen von Meck, 12. September 2016, 17:18:26

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Meck

Versicherer lieben Kombi-Produkte. Der Vorteil für die Unternehmen: Doppelte Abschlussgebühren. Doch das hat das Oberlandesgericht Köln nun verboten. Tausende Kunden könnten Geld zurückfordern. Riester-Renten gibt es in allen Formen und Ausprägungen. Eine davon ist die Kombination mit einer Lebensversicherung. Für die Versicherer war diese Variante bisher besonders attraktiv, verlangten sie doch häufig zwei mal Abschlusskosten: einmal für die Riester-Rente und einmal für die Lebensversicherung. Dabei wurde die Riester-Provision wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben auf mindestens fünf Jahre verteilt. Hinzu kam aber eine Abschluss-Provision für die Lebensversicherung, deren Kosten das Renten-Guthaben des Kunden zusätzlich minderten.

Aufgefallen war der Provisons-Trick bei Policen der HDI Lebensversicherung, als Kunden ihre Verträge vorzeitig kündigten und sich über die extrem niedrigen Rückkaufswert wunderten.

Diese Praxis hat das Oberlandesgericht Köln nun verboten (Az. 20 U 201/15). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der HDI bleibt damit noch der Weg vor den Bundesgerichtshof.


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LG Meck :bye: