SG Dortmund: Jobcenter muss auch bei Hauseigentümern zu Kostensenkung auffordern

Begonnen von Meck, 26. September 2016, 17:39:02

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Meck

Hat ein Jobcenter Hartz-IV-Bezieher nicht erst zur Senkung zu hoher Unterkunftskosten aufgefordert, darf es nicht die Hilfeleistung begrenzen. Dabei gilt die Pflicht zur Kostensenkungsaufforderung nicht nur bei Mietwohnungen, sondern immer auch für selbstbewohntes Wohneigentum, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag, 26. September 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 19 AS 1803/15).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-hauseigentuemer-muessen-kosten-senken.php

-->> https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160902060&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
LG Meck :bye: