SG Dortmund: Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungs­verhältnis

Begonnen von Meck, 09. November 2016, 11:18:28

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Meck

Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungs­verhältnis möglich. Für Arbeitslosigkeit genügt faktische Beschäftigungs­losigkeit.

Meldet sich eine Beschäftigte arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 10.10.2016 - S 31 AL 84/16


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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: