LSG: Eingliederungsverwaltungsakt des JC allein zur Wohnungssuche rechtswidrig

Begonnen von Meck, 25. November 2016, 11:11:42

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Meck

Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenters allein zur Wohnungssuche ist rechtswidrig. Pflichten des SGB-II-Leistungsempfängers nicht hinreichend bestimmt.

LSG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 24.11.2016 zum Urteil L 9 AS 4164/15 vom 08.11.2016

Ein Eingliederungsverwaltungsakt muss einen deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt, d.h. zum Ziel der Eingliederung in das Arbeitsleben erkennen lassen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Jobcenter einem SGB-II-Leistungsempfänger ohne festen Wohnsitz als Eigenbemühung nur aufgibt, sich eine Wohnung zu suchen, hat das Landessozialgericht in einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil entschieden. Außerdem müssen die Vorgaben an den Arbeitsuchenden hinreichend bestimmt sein.


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:bye:

mousekiller

*kopfschüttel* Unglaublich, was manche SB für Säue durchs Dorf treiben...

oldhoefi

Die Entscheidung des SG Konstanz in Vorinstanz kann ich inhaltlich gerade noch nachvollziehen. Aber diese Verpflichtung zur Wohnungssuche in einem ersetzenden EinV-VA niederzulegen und dies auch noch gerichtlich abzusegnen, muss und will ich nicht verstehen.

Scheinbar treiben nicht nur die Auswüchse der SB seltsame Blüten, sondern auch die mancher SG-Richter.

Dies sahen die Stuttgarter Richterinnen und Richter anders und gaben dem Kläger Recht. Ein SGB-II-Empfänger kann in einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht ohne Weiteres zu Bemühungen zur Wohnungssuche verpflichtet werden, denn die Eingliederungsvereinbarung ist nach den gesetzlichen Vorgaben auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gerichtet. Selbst wenn die Vermittlungschancen von Arbeitsuchenden mit festem Wohnsitz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser sein mögen als bei obdachlosen Menschen, fehlt vorliegend für die Verpflichtung zur Wohnungssuche das erforderliche unmittelbar arbeitsmarktbezogene Moment.

Von allen Beteiligten wäre ein Blick ins Gesetzbuch unter § 15 SGB II und §§ 53 ff SGB X ausreichend gewesen, um dies feststellen zu können.

Aber nein, hier muss auch noch das LSG bemüht werden. :wand: