BfDI Urteil

Begonnen von Gast39931, 16. Dezember 2016, 13:01:23

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Gast39931

BfDI begrüßt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Informationsfreiheit: Gebührenbremse für IFG-Anfragen - Keine Herausgabe der Telefonlisten

Bonn/Berlin, 21. Oktober 2016
Ausgabe 16/2016
Datum 21.10.2016

In letzter Instanz entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mehrere Klagen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt das Urteil des Gerichts, die Kosten umfangreicher IFG-Anträge zu begrenzen. In einer weiteren Entscheidung verneint das Gericht eine Pflicht zur Herausgabe umfangreicher Telefonlisten durch Bundesbehörden im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2016/16_BfDIBegruesstUrteilBVerWG.html?nn=5217040