SG Kiel: Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen

Begonnen von oldhoefi, 07. Januar 2017, 03:55:02

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oldhoefi

Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen

Bei einem Umzug lässt es sich häufig nicht vermeiden, dass Mieten für zwei Wohnungen – die ehemalige und die neue Wohnung – gezahlt werden müssen. Denn die alte Wohnung sollte erst gekündigt werden, wenn der Vertrag für die neue Wohnung unterschrieben ist. Denn sonst droht Wohnungslosigkeit, wenn der Vertrag später doch nicht zustande kommt. Bezieher von ALG II (Hartz IV) müssen mit den Jobcentern immer wieder um die Übernahme unvermeidbarer Doppelmieten streiten.

Das Sozialgericht Kiel hat in einem aktuellen Urteil erneut entschieden, dass Doppelmieten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sind, wenn der Umzug notwendig war und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, Doppelmieten zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

weiterlesen --> https://sozialberatung-kiel.de/

Sozialgericht Kiel, Urteil vom 27.09.2016 – AZ: S 40 AS 500/15

Volltext direkt --> https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2016/11/sg-kiel-urteil-vom-27-09-2016-s-40-as-500-15-anonymisiert.pdf