SG Dortmund: Urlaubsanspruch auch für "schwierigen" Langzeitarbeitslosen

Begonnen von Meck, 16. Januar 2017, 13:19:15

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Meck

Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben.

SG Dortmund - Urteil S 19 AS 3947/16 vom 16.12.2016


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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: