LSG Darmstadt: Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

Begonnen von Meck, 18. Januar 2017, 11:53:57

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Meck

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass eine Hartz IV-Empfängerin ein Darlehen des Jobcenters nach Verkauf des dem Ehepartner gehörenden Hauses zurückzahlen muss, auch wenn sie mit ihrem Ehemann im ehelichen Güterstand der Gütertrennung lebt.

Eine Frau aus dem Landkreis Kassel beantragte Hartz IV Leistungen. Ihrem Ehemann gehörte ein Haus. Da dieses zunächst nicht verkauft werden konnte, gewährte das Jobcenter der Frau Hartz IV Leistungen als Darlehen. Nachdem ihr Mann das Haus für 85.000 Euro (Nettoerlös) verkauft und zudem Leistungen der Lebensversicherung in Höhe von knapp 180.000 Euro erhalten hatte, forderte das Jobcenter von der Frau das gewährte Hartz IV Darlehen in Höhe von rund 4.600 Euro zurück. Hiergegen klagte die Frau mit der Begründung, dass sie mit ihrem Ehemann im ehelichen Güterstand der Gütertrennung lebe und ihr deshalb sein Vermögen nicht zugerechnet werden könne. (AZ:  L 6 AS 373/13)


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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: