LSG Nds-Bremen: Hartz-IV-Empfänger bekommt kein Geld für Börsengeschäfte

Begonnen von Meck, 16. Februar 2017, 12:47:45

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Meck

Wer staatliche Hilfen bekommt, kann vom Jobcenter gefördert werden, wenn er ein Unternehmen gründen will. Für Finanzgeschäfte gilt dieses System einem Urteil zufolge nicht.

Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger nicht den Einstieg in Börsentermingeschäfte finanzieren. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geurteilt. Der langjährige Empfänger von Sozialleistungen hatte demnach 60.000 Euro Startkapital für Börsengeschäfte verlangt und dazu eine abenteuerliche Erfolgsprognose vorgelegt: Bei zehn Arbeitstagen und einer Erfolgsquote von mindestens 80 Prozent könne er monatlich 6.400 Euro verdienen (AZ: L 7 AS 1494/15)


-->> http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/jobcenter-muss-keine-boersengeschaefte-finanzieren-100.html

Volltext -->> http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE170022963&psml=bsndprod.psml&max=true
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

CHIPI


Orakel

Wieder einmal ein Beweis, wie potentiellen Existenzgründern massiv Steine in den Weg gelegt werden ...

Greywolf08